25.01.2016
„Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020“
Im Jahr 2011 wurde von der damaligen Bundesregierung ein wichtiges Ziel gesetzt: Die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr soll bis 2020 um 40 Prozent reduziert werden.
Die Bundesregierung zog kürzlich ein positives Zwischenfazit: Im Zeitraum von 2011 bis 2014 ging die Anzahl der im Straßenverkehr ums Leben gekommenen Menschen um 16 Prozent auf 3.377 zurück. Leider, davon ist im Bericht des Bundesverkehrsministeriums nichts zu lesen, stieg die Zahl der Unfalltoten im Jahr 2015 (wie auch bereits im Jahr 2014) wieder. Für uns Grüne steht fest: Wenn die Anstrengungen im Bereich Verkehrssicherheit nicht verstärkt werden, wird das selbstgesteckte Ziel im Jahr 2020 verfehlt. Die internationale Verkehrsstatistik zeigt, dass bei der Vermeidung schwerster Verkehrsunfälle noch Handlungsmöglichkeiten und ‑notwendigkeiten bestehen: Deutschland ist bei der Anzahl der Verkehrstoten je 100.000 Einwohner vom 4. Platz auf den 8. Platz abgerutscht.
Notwendig ist die konsequente Überwachung und Ahndung von erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen, um das Verhalten der Auto- und Motorradfahrer zu einer sicheren und angepassten Fahrweise zu beeinflussen. Nach wie vor spielt die nicht angepasste Geschwindigkeit eine wichtige Rolle im Unfallgeschehen: 34,3 Prozent aller Todesopfer und 23,4 Prozent aller Schwerverletzten waren 2014 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf diese Unfallursache zurückzuführen. Hohe Geschwindigkeiten gepaart mit mangelndem Sicherheitsabstand führen immer wieder zu schweren Unfällen. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung sind deshalb besonders dringlich.
Auch das Thema Alkohol im Straßenverkehr muss im Lichte des ambitionierten Ziels neu bewertet werden. Künftig muss die klare Regel gelten: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht. Für die Umsetzung eines weitgehenden Alkoholverbots (0,2 Promille) gibt es eine stabile gesellschaftliche Akzeptanz.
Auch das innerörtliche Geschwindigkeitsniveau muss an die tatsächliche Gefährdungslage angepasst werden. Die erleichterte Tempoabsenkung vor besonders sensiblen Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen) ist ein erster richtiger Schritt. Wer Vision Zero ernst meint, muss allerdings den Kommunen innerorts mehr Kompetenzen einräumen, damit diese eigenständig über die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheiden können.
Da sich 60 Prozent aller tödlich verlaufenden Straßenverkehrsunfälle auf Landstraßen ereignen, muss vor allem hier gehandelt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert dafür zu sorgen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten leichter reduziert und deren Überschreitungen strenger geahndet werden können.
Die Senkung der Anzahl tödlich verlaufender Straßenverkehrsunfälle ist kein Selbstläufer. Das stellt auch die Bundesregierung fest. Dann muss sie konsequenterweise aber auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen.