Vom Verhältnis zwischen Kirchen und Staat

Candle and wooden cross by teal blue wood background04.07.2016

 

Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“

Die Regeln des Reli­gi­ons­ver­fas­sungs­rechts sind annä­hernd 100 Jah­re alt. Seit­her hat sich jedoch unse­re Gesell­schaft erheb­lich ver­än­dert. Weit weni­ger Men­schen als damals gehö­ren der evan­ge­li­schen oder katho­li­schen Kir­che an. Die Gesell­schaft ist reli­gi­ös-welt­an­schau­lich indi­vi­du­el­ler und plu­ra­ler geworden.

Aus die­sem Grund hat­te der Bun­des­par­tei­tag von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2013 den Auf­trag zur Bil­dung einer Kom­mis­si­on gege­ben, um ein Kon­zept zur Reform des Ver­hält­nis­ses zwi­schen Staat, Kir­chen und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten zu erar­bei­ten. Die Kom­mis­si­on, die aus 24 Mit­glie­dern bestand und sich ins­ge­samt zehn­mal getrof­fen hat­te, hat nun ihren 38-sei­ti­gen Abschluss­be­richt vorgelegt.

Die zen­tra­le Auf­ga­be der Kom­mis­si­on war es, das Ver­hält­nis von Staat und Reli­gi­on in Deutsch­land kri­tisch-kon­struk­tiv unter die Lupe zu neh­men. Die kon­kre­ten The­men­fel­der waren dabei die Kir­chen­fi­nan­zen, das kirch­li­che Arbeits­recht, die Fei­er­ta­ge, der Blas­phe­mie-Para­graph, die Seel­sor­ge, das Bestat­tungs­we­sen, Schu­le und Hoch­schu­le sowie die recht­li­chen Anerkennungsformen.

Fol­gen­de Grund­sät­ze und Zie­le bünd­nis­grü­ner Reli­gi­ons­po­li­tik wur­den dabei definiert:

  1. Das indi­vi­du­el­le Men­schen­recht der Glaubens‑, Gewis­sens- und Welt­an­schau­ungs­frei­heit ist maß­geb­lich. Reli­gi­on und Welt­an­schau­ung darf auch im öffent­li­chen Raum stattfinden.
  2. Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten kön­nen eine wich­ti­ge Säu­le für den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt sowie kon­sti­tu­tiv für eine leben­di­ge Demo­kra­tie sein. Vor­aus­set­zun­gen sind, dass sie die Grund­prin­zi­pi­en der Ver­fas­sung ach­ten, sich dem öffent­li­chen Dis­kurs stel­len und nicht fun­da­men­ta­lis­tisch agie­ren. Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN erwar­ten von den Gemein­schaf­ten, dass sie Ras­sis­mus, Anti­se­mi­tis­mus und Islam­pho­bie sowie Homo­pho­bie nir­gend­wo dulden.
  3. Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten sol­len nicht in den pri­va­ten Raum ver­bannt wer­den. Der Staat soll aber säku­lar auf­tre­ten und den Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten gegen­über neu­tral auftreten.
  4. Die Neu­tra­li­tät des Staa­tes gegen­über Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten bedeu­tet kein Kooperationsverbot.

Hier geht es zum voll­stän­di­gen Abschluss­be­richt der „Kom­mis­si­on Welt­an­schau­un­gen, Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten und Staat“: http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf

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