Von der Rolle

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28.03.2020

Güterverkehr in Zeiten von Corona

Pro­duk­ti­ons­stopp in der Indus­trie, Hams­ter­käu­fe im Lebens­mit­tel­han­del, kilo­me­ter­lan­ge Staus an den Gren­zen – die Coro­na­kri­se hat inner­halb weni­ger Wochen und manch­mal weni­ger Tage unse­ren All­tag mit gewohn­ten und selbst­ver­ständ­li­chen Abläu­fen durch­ein­an­der­ge­wir­belt. Ein­mal mehr wird deut­lich, wel­che Bedeu­tung der Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik für die Ver­sor­gung mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs hat. Die nach­fol­gen­de Moment­auf­nah­me zeigt auf, wo die Bun­des­po­li­tik ggf. kurz­fris­tig nach­steu­ern muss, um die Funk­ti­ons­fä­hig­keit die­ses Sek­tors in der Kri­se zu gewähr­leis­ten.

In der Kri­se wird die Bedeu­tung des Sek­tors Güter­ver­kehr und Logis­tik vie­len erst rich­tig bewusst – kei­ne Fra­ge, die Logis­tik ist sys­tem­re­le­vant. Des­halb müs­sen sich die Bestre­bun­gen der Bun­des­re­gie­rung zur Ret­tung der Wirt­schaft zunächst vor allem auch auf Unter­neh­men im Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik kon­zen­trie­ren. Dazu zählt das gan­ze Reper­toire des Kri­sen­ma­nage­ments von Liqui­di­täts­hil­fen, Stun­dung von Steu­er­zah­lun­gen, Kurz­ar­bei­ter­geld sowie Unter­stüt­zung für ent­las­se­ne Arbeit­neh­mer. Um den Waren­ver­kehr in Euro­pa den Umstän­den ent­spre­chend ver­gleichs­wei­se rei­bungs­los durch­füh­ren zu kön­nen, ist es ange­mes­sen, die Trans­port­mit­ar­bei­ter bei allen Ver­kehrs­trä­gern von den Rei­se­be­schrän­kun­gen aus­zu­neh­men. Das heißt kon­kret, dass die­se Berufs­grup­pen von Qua­ran­tä­ne­pflich­ten bei kurz­fris­ti­gem Grenz­über­tritt aus­ge­nom­men sind.

Beson­de­res Augen­merk ver­die­nen die Arbeits­be­din­gun­gen von Lkw-Fah­rern, die schon außer­halb von Kri­sen­zei­ten kei­nen guten Ruf haben. So ist der Zugang zu Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten mit ange­mes­se­nen Ver­pfle­gungs­mög­lich­kei­ten und aus­rei­chen­den sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen nicht mehr über­all gege­ben. Die Bun­des­re­gie­rung ist daher gefor­dert, im Bun­des­fern­stra­ßen­netz den Betrieb der Rast­plät­ze mit Zugang zu Toi­let­ten, Duschen und Wasch­mög­lich­kei­ten auf­recht­zu­er­hal­ten. Hier ist auch die Abstim­mung inner­halb der EU not­wen­dig, um euro­pa­weit ein­heit­li­che Stan­dards zu gewähr­leis­ten und den Fah­rern annehm­ba­re Arbeits­ver­hält­nis­se zu bie­ten.

Die Güter­bah­nen auf der Schie­ne brau­chen jetzt unver­züg­lich eine bun­des­wei­te Rege­lung, dass Schie­nen­ver­kehrs­be­ru­fe (vor allem die im Güter­ver­kehr auf der Schie­ne), Werk­statt­per­so­nal und Fahr­dienst­lei­ter über­all als sys­tem­re­le­vant aner­kannt wer­den. Die Unter­neh­men des Bahn­sek­tors wei­sen zu Recht dar­auf hin, dass für die genann­ten Berufs­grup­pen die Kin­der­be­treu­ung gewähr­leis­tet sein muss. Auch Unter­künf­te in Hotels und Pen­sio­nen müs­sen an den Stand­or­ten des Lok­füh­rer­wech­sels geöff­net oder Werk­stät­ten für die Instand­hal­tung der Schie­nen­fahr­zeu­ge ver­füg­bar sein. Fle­xi­ble Öff­nungs­zei­ten in den Ter­mi­nals des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs bis hin zum 24-Stun­den-Betrieb sind jetzt zu prü­fen, um den Umschlag zwi­schen Schie­ne und Stra­ße zu erleich­tern. Der För­de­rung des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, bei dem der Haupt­lauf der Ladung auf der Schie­ne zurück­ge­legt wird, dient auch der Erlass der Lkw-Maut im Vor- und Nach­lauf zum Kom­bi­nier­ten Ver­kehr – also die Fahrt des Lkw zum bzw. vom Ter­mi­nal. Die­se Maß­nah­me zur För­de­rung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung hat­te die Bun­des­re­gie­rung bereits im Mas­ter­plan Schie­nen­gü­ter­ver­kehr von 2017 auf­ge­nom­men, bis­her aber noch nicht umge­setzt. Die­se Maß­nah­me zur För­de­rung des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne muss die Regie­rung jetzt schnellst­mög­lich auf den Weg brin­gen.

Da auf­grund des in Tei­len der Indus­trie (z. B. Auto­mo­bil­in­dus­trie) umge­setz­ten Pro­duk­ti­ons­stopps für die Güter­bah­nen ein wich­ti­ger Teil ihre Geschäfts inner­halb von Tagen weg­ge­bro­chen ist und ande­re Güter­zü­ge mit gerin­ge­rer Aus­las­tung ver­keh­ren, müs­sen die Güter­bah­nen auch Zugang zu einem Kri­sen­fonds erhal­ten, um bei Ein­nah­me­aus­fäl­len und kri­sen­be­ding­ten Mehr­kos­ten zu kom­pen­sie­ren. Sofern es im wei­te­ren Ver­lauf der Coro­na­kri­se die Lage erfor­dert, kann die Bun­des­re­gie­rung den Bahn­sek­tor auch durch eine Sen­kung der Tras­sen­prei­se schnell und unbü­ro­kra­tisch hel­fen.

Auch die tra­di­tio­nell auf Mas­sen­gü­ter, aber auch Con­tai­ner­trans­por­te aus­ge­rich­te­te Bin­nen­schiff­fahrt bekommt die Aus­wir­kun­gen der Kri­se zu spü­ren. Ins­be­son­de­re Unter­neh­men der che­mi­schen Indus­trie, mine­ral­öl­ver­ar­bei­ten­den Indus­trie, Kraft­wer­ke sowie Müh­len­be­trie­be sind auf die Trans­port­leis­tun­gen der Bin­nen­schiff­fahrt ange­wie­sen. Die Was­ser­stra­ßen­ver­wal­tung des Bun­des hat jetzt ein Kern­netz defi­niert, um hier die weit­ge­hen­de Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Was­ser­stra­ßen­sys­tems abzu­si­chern. Doch auch in die­sem Teil­netz zwin­gen krank­heits­be­ding­te Per­so­nal­aus­fäl­le zur Ein­schrän­kung der Betriebs­zei­ten an den Schleu­sen, so dass bun­des­weit vor allem Nacht­schleu­sun­gen aus­ge­setzt wer­den. Um die Ein­schrän­kun­gen der Schleu­sen­be­triebs­zei­ten auf ein Mini­mum zu begren­zen, soll­te der Bund auch unkon­ven­tio­nel­le Lösun­gen wie den vor­über­ge­hen­den Ein­satz von Schleu­sen­wär­tern, die erst kürz­lich in den Ruhe­stand gegan­gen sind, aus­lo­ten.

Beson­ders wich­tig ist uns, dass die Fle­xi­bi­li­sie­rung von Arbeits­zei­ten und beim Lkw-Sonn­tags­fahr­ver­bot so schnell wie mög­lich wie­der zurück genom­men wird. Maß­nah­men, die wie die Aus­wei­tung der Lenk­zei­ten dazu die­nen, die Ver­sor­gung des Lebens­mit­tel­ein­zel­han­dels in der beson­de­ren Kri­sen­zeit sicher­zu­stel­len, dür­fen kein Dau­er­zu­stand zu Las­ten der Beschäf­tig­ten wer­den.

Noch ist es zu früh, um über Kon­se­quen­zen der Coro­na­kri­se zu dis­ku­tie­ren, da kei­ner seri­ös abschät­zen kann, wie lan­ge die Kri­se andau­ert. Doch so viel kann man heu­te schon sagen: Kom­ple­xe Pro­duk­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten von Indus­trie­un­ter­neh­men, die teil­wei­se welt­um­span­nend orga­ni­siert sind, wer­den künf­tig zuneh­mend hin­ter­fragt wer­den. Resi­li­enz, Sta­bi­li­tät und Kri­sen­taug­lich­keit von Pro­duk­ti­ons­netz­wer­ken wer­den einen ganz eige­nen Wert bekom­men – jeden­falls dann, wenn man nicht ein­fach zur Tages­ord­nung über­geht und “busi­ness as usu­al” betreibt.

Hin­weis: Die­ser Bei­trag kann auf­grund der hohen Aktua­li­tät des The­mas zumin­dest in Tei­len schnell nicht mehr den gel­ten­den Zustand wie­der­ge­ben.