Wahlrecht ab 16 als Chance nutzen

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20.03.2019, ergänzt am 22.03.2019

Jugendlichen eine Stimme geben

Gut, dass wie­der über das Wahl­al­ter bei Bun­des- und Land­tags­wah­len gespro­chen wird. Ich bin klar für die Her­ab­set­zung des Wahl­al­ters auf 16 Jah­re.

Gute Argu­men­te dafür sehe ich vie­le: Nicht erst die “Fri­days for Future”-Bewegung zeigt, dass sich vie­le jun­ge Men­schen für poli­ti­sche Zusam­men­hän­ge inter­es­sie­ren und sich um ihre Zukunft sor­gen. Wir soll­ten die jun­gen Men­schen ernst neh­men und ihnen ein poli­ti­sches Par­ti­zi­pa­ti­ons­an­ge­bot machen. Wer mit­ma­chen darf wird sich erfah­rungs­ge­mäß stär­ker inter­es­sie­ren. Gera­de in dem Alter, in dem sich Inter­es­sen bei jun­gen Men­schen her­aus­bil­den, ist das beson­ders wich­tig.

Als Gegen­ar­gu­ment wird häu­fig ange­führt, dass 16- und 17-Jäh­ri­ge noch kein aus­rei­chend ent­wi­ckel­tes Beur­tei­lungs­ver­mö­gen besit­zen und nicht umfas­send genug über poli­ti­sche Pro­gram­me und Pro­zes­se infor­miert wären. Ein CDU-Kol­le­ge sag­te neu­lich, ihnen wür­de die Fähig­keit feh­len, poli­ti­sche Pro­gram­me und Pro­zes­se sowie aus einer mög­li­chen Wahl resul­tie­ren­de Fol­gen zu ken­nen und zu ver­ste­hen. Dem hal­te ich ent­ge­gen: Die Schu­len bie­ten ein geeig­ne­tes Umfeld, um sich mit allen im Zusam­men­hang mit Wah­len stel­len­den Fra­gen inten­siv zu beschäf­ti­gen. So gese­hen ist die­se Alters­grup­pe den älte­ren sogar vor­aus, da es Erwach­se­nen sel­ber über­las­sen bleibt, ob und wenn wie umfas­send sie sich über Wahl­pro­gram­me und Kandidat*innen infor­mie­ren. Der Jugend­for­scher Klaus Hur­rel­mann wird im Han­dels­blatt vom 22.03.2019 zitiert mit fol­gen­den Wor­ten: “Die Fähig­keit, poli­ti­sche Inter­es­sen zu beur­tei­len und den Vor­gang von Wah­len zu ver­ste­hen, setzt nicht erst mit der Voll­jäh­rig­keit ein, son­dern eigent­lich schon etwa mit dem 12. Lebens­jahr.”

Ein ande­res Argu­ment der Kri­ti­ker einer Absen­kung des Wahl­al­ters lau­tet, mit dem Wahl­al­ter müss­ten dann auch Pflich­ten frü­her anset­zen und die Voll­jäh­rig­keit mit­samt der Straf­mün­dig­keit her­ab­ge­setzt wer­den. Mei­ne Mei­nung hier­zu: Wir haben ein aus­dif­fe­ren­zier­tes Sys­tem, nach dem sich Rech­te und Pflichten/Verantwortung nach Alter gestaf­felt auf­bau­en. Dies gilt für die Geschäfts­fä­hig­keit, die Straf­mün­dig­keit, die Reli­gi­ons­mün­dig­keit, für Fahr­be­rech­ti­gun­gen und eini­ge Aspek­te mehr. Es hat sich im Grund­satz sehr bewährt, jede Alters­stu­fe im deut­schen Rechts­sys­tem für sich anzu­schau­en. Dies bedeu­tet, dass an der einen oder ande­ren Stel­le Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen, ohne zwangs­läu­fig an ande­rer Stel­le Ände­run­gen vor­neh­men zu müs­sen. Beim Wahl­recht ist es bereits heu­te so, dass 16-Jäh­ri­ge in vie­len Bun­des­län­dern auf kom­mu­na­ler Ebe­ne wäh­len dür­fen. Ich fin­de, da lässt es sich nicht erklä­ren, dass dies auf ande­ren Ebe­nen anders sein soll. Zumal es, wie schon aus­ge­sagt, um die Zukunft der jun­gen Men­schen geht. Die Poli­tik müss­te deren Anlie­gen und Inter­es­sen erns­ter neh­men als dies heu­te der Fall ist.

Mein Fazit: Wer sich frü­her für Poli­tik zu inter­es­sie­ren beginnt (und das Wahl­recht kann ein Anreiz hier­für sein) behält die­ses Inter­es­se viel­leicht auch als Erwach­se­ner bei. Die­se Chan­ce soll­ten wir nut­zen.