Video-Diskussion mit jungen Leuten
Eine Gruppe junger Menschen ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um das Wahlrecht ab 16 Jahren zu erstreiten. Mit einer der Klagenden, nämlich Rosa Teves aus Berlin, habe ich mich online auf „InstaLive“ unterhalten. Über 100 überwiegend junge Menschen waren dabei und haben parallel im Chat mitdiskutiert und ihre Fragen eingespeist.
Mit Rosa Teves – und Paul Strobach, der ebenfalls mir vor Gericht gezogen ist – hatte ich mich vor wenigen Monaten in Berlin getroffen. Nun folgte die öffentliche Diskussion. Rosa, inzwischen 18 Jahre alt, war schon bei der Bundestagswahl 2017 enttäuscht, nicht wählen zu dürfen. Bei der Europawahl vor einem Jahr wollte sie sich das nicht noch einmal gefallen lassen und zog, inspiriert und unterstützt von „Mehr Demokratie e. V.“ und gemeinsam mit Gleichaltrigen, vor das höchste Gericht.
„Ich kämpfe auch für meine jüngere Schwester“, erklärte sie in der Diskussion. Für sie käme der Ausschluss von Wahlen einem Grundrechte-Entzug gleich. Sie wolle zeigen, dass junge Menschen durchaus Verantwortung übernehmen könnten. Klar war für sie wie auch für die jungen Leute, die der Diskussion folgten und eifrig ihre Kommentare hinterließen, dass die politische Bildung in den Schulen stark verbesserungswürdig ist. Im Chat kamen Fragen auf wie die, ob mehr Rechten nicht auch entsprechende Pflichten folgen müssen und ob junge Menschen nicht zu leicht manipulierbar seien. Andere argumentierten, es gehe um Generationengerechtigkeit („Gerontokratie“) und das politische Interesse werde mit Partizipationsmöglichkeiten wachsen.
Info zum Hintergrund:
Während das Wahlalter bei Bundestagswahlen im Grundgesetz festgelegt ist, ist dieses für die Europawahlen lediglich einfachgesetzlich festgelegt und damit einfacher änderbar. Europarechtlich gibt es keine Hürde für eine Absenkung. Wenn das Wahlalter bei Europawahlen gesenkt würde, gäbe es keine nachvollziehbare Begründung mehr, dies nicht auch bei Bundestagswahlen entsprechend anzupassen. Über die Klage in Karlsruhe ist noch nicht entschieden worden.