Wahlrecht ab 16 und die politische Bildung

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18.05.2020

Video-Diskussion mit jungen Leuten

Eine Grup­pe jun­ger Men­schen ist vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gezo­gen, um das Wahl­recht ab 16 Jah­ren zu erstrei­ten. Mit einer der Kla­gen­den, näm­lich Rosa Teves aus Ber­lin, habe ich mich online auf „Insta­Li­ve“ unter­hal­ten. Über 100 über­wie­gend jun­ge Men­schen waren dabei und haben par­al­lel im Chat mit­dis­ku­tiert und ihre Fra­gen ein­ge­speist.

Mit Rosa Teves – und Paul Stro­b­ach, der eben­falls mir vor Gericht gezo­gen ist – hat­te ich mich vor weni­gen Mona­ten in Ber­lin getrof­fen. Nun folg­te die öffent­li­che Dis­kus­si­on. Rosa, inzwi­schen 18 Jah­re alt, war schon bei der Bun­des­tags­wahl 2017 ent­täuscht, nicht wäh­len zu dür­fen. Bei der Euro­pa­wahl vor einem Jahr woll­te sie sich das nicht noch ein­mal gefal­len las­sen und zog, inspi­riert und unter­stützt von „Mehr Demo­kra­tie e. V.“ und gemein­sam mit Gleich­alt­ri­gen, vor das höchs­te Gericht.

„Ich kämp­fe auch für mei­ne jün­ge­re Schwes­ter“, erklär­te sie in der Dis­kus­si­on. Für sie käme der Aus­schluss von Wah­len einem Grund­rech­te-Ent­zug gleich. Sie wol­le zei­gen, dass jun­ge Men­schen durch­aus Ver­ant­wor­tung über­neh­men könn­ten. Klar war für sie wie auch für die jun­gen Leu­te, die der Dis­kus­si­on folg­ten und eif­rig ihre Kom­men­ta­re hin­ter­lie­ßen, dass die poli­ti­sche Bil­dung in den Schu­len stark ver­bes­se­rungs­wür­dig ist. Im Chat kamen Fra­gen auf wie die, ob mehr Rech­ten nicht auch ent­spre­chen­de Pflich­ten fol­gen müs­sen und ob jun­ge Men­schen nicht zu leicht mani­pu­lier­bar sei­en. Ande­re argu­men­tier­ten, es gehe um Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit („Geron­to­kra­tie“) und das poli­ti­sche Inter­es­se wer­de mit Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten wach­sen.

Info zum Hin­ter­grund:

Wäh­rend das Wahl­al­ter bei Bun­des­tags­wah­len im Grund­ge­setz fest­ge­legt ist, ist die­ses für die Euro­pa­wah­len ledig­lich ein­fach­ge­setz­lich fest­ge­legt und damit ein­fa­cher änder­bar. Euro­pa­recht­lich gibt es kei­ne Hür­de für eine Absen­kung. Wenn das Wahl­al­ter bei Euro­pa­wah­len gesenkt wür­de, gäbe es kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung mehr, dies nicht auch bei Bun­des­tags­wah­len ent­spre­chend anzu­pas­sen. Über die Kla­ge in Karls­ru­he ist noch nicht ent­schie­den wor­den.