Die Forderung nach einem Verfahren zur Überprüfung der Alternative für Deutschland (AfD) ist in den vergangenen Jahren deutlich lauter geworden. Mit steigenden Umfragewerten und wachsender politischer Radikalisierung rückt die Frage stärker in den Mittelpunkt: Was bedeutet ein solches Verfahren eigentlich, welche Folgen könnte es haben, und wie kann man sich dafür einsetzen?
Einige Landesverbände der AfD werden von den Verfassungsschutzbehörden bereits als rechtsextremistische Verdachtsfälle eingestuft. Gleichzeitig zeigen aktuelle Umfragen, dass die Partei in manchen Regionen zu den stärksten politischen Kräften zählt. Diese Entwicklung verstärkt die gesellschaftliche und politische Diskussion über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Tendenzen bei der AfD.
Was ist ein Parteiverbotsverfahren?
Parteien nehmen in unserer Demokratie eine zentrale Rolle ein: Sie fungieren als organisiertes Bindeglied zwischen Gesellschaft und Staat. Gleichzeitig schützt das Grundgesetz ihre Freiheit. Staatliche Eingriffe sollen möglichst gering bleiben. Doch Deutschland versteht sich auch als „wehrhafte Demokratie“. Das bedeutet, der Staat darf und muss sich gegen Parteien zur Wehr setzen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in Artikel 21 des Grundgesetzes sowie in §43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Entscheidend ist, dass allein das Bundesverfassungsgericht, als unabhängiges Gericht ohne politische Einflussnahme, über ein Parteiverbot urteilen kann.
Ein solches Verfahren gilt als letztes Mittel. Entsprechend hoch sind die Hürden: Nur der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat können einen Antrag stellen. Wird dieser formal zugelassen, prüft das Gericht zunächst die Zulässigkeit und beginnt anschließend mit einer umfassenden Beweisaufnahme. Dokumente werden aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen, ausgewertet, Sachverständige angehört und die politischen Ziele der Partei genau untersucht.
Im Zentrum steht die Frage: Verfolgt die Partei aktiv verfassungswidrige Ziele? Dazu zählen etwa Bestrebungen, die Demokratie, den Rechtsstaat oder die Menschenwürde abzuschaffen. Wird dies verneint, endet das Verfahren. Wird es bejaht, prüft das Gericht zusätzlich, ob die Partei überhaupt das Potenzial hat, diese Ziele durchzusetzen. Erst wenn auch diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, kann ein Parteiverbot ausgesprochen werden.
Politische Einordnung und Haltung
Auch ich habe mich in der Vergangenheit mehrfach mit der AfD und der Frage eines möglichen Verbotsverfahrens auseinandergesetzt (siehe Links unten). Die Debatte stößt auf großes öffentliches Interesse. Zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreichten mich zu diesem Thema.
Gleichzeitig wird deutlich: Ein erfolgreiches Verfahren erfordert das Zusammenspiel aller antragsberechtigten Organe. Das Bundesverfassungsgericht bewertet es kritisch, wenn kein breiter politischer Konsens besteht. Die hohen rechtlichen Hürden sind bewusst gesetzt, um Missbrauch zu verhindern und die Stabilität der Demokratie zu sichern.
Zivilgesellschaftliches Engagement: PRÜF mit Ludwig
Die Initiative „Prüf!“ setzt sich für die sachliche und rechtliche Prüfung eines möglichen Verbots der AfD ein. Ziel ist es, auf Basis des Grundgesetzes und bestehender rechtsstaatlicher Verfahren zu klären, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Aufklärung über die hohen rechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sowie die Bedeutung demokratischer Institutionen. „Prüf!“ versteht sich dabei aber nicht als vorschnelle Forderung, sondern als Anstoß für eine faktenbasierte Debatte über den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Neben der politischen Debatte wächst auch das Engagement aus der Zivilgesellschaft. Ein Beispiel ist Ludwig, bekannt als „der_schalatan“. Unter diesem Namen veröffentlicht er regelmäßig Videos auf Social Media und setzt sich öffentlich für ein Prüfverfahren gegen die AfD ein.
Sein Einsatz ist sichtbar, da er seit Jahresbeginn täglich vor dem Brandenburger Tor steht und darüber auf Social Media berichtet – und er ist konsequent: Auf seinem Schild steht „Ich steh hier jeden Tag solange bis die AfD auf ein PARTEIVERBOT hin GEPRÜFT wird“. Dabei geht es ihm nicht nur um Aufmerksamkeit, sondern vor allem um den Dialog. Er spricht gezielt Menschen an, stellt Fragen wie „Was hältst du davon?“ und sucht das Gespräch auch mit Andersdenkenden.
Ich habe Ludwig vor dem Brandenburger Tor besucht, mit ihm über seine Motive und Erfahrungen gesprochen. Er betonte, sein Grundanliegen sei, „die Demokratie zu schützen“. Immer wieder wurde ich Teil von Dialogen, so mit einer Gruppe junger Leute sowie mit älteren Einzelpersonen. Immer wieder ging es darum, dass Menschen bezweifelten, dass wir in Deutschland in einem demokratischen Land leben und es wurden Menschen aus anderen Ländern pauschal als Attentäter unter Generalverdacht gestellt. In diesen Gesprächen begegnete Ludwig häufig Fehlinformationen, die er sachlich und faktenbasiert entkräftete.
Auffällig war, dass insbesondere junge Menschen auf Ludwig „Schalatan“ aufmerksam wurden. Viele erkannten ihn aus sozialen Netzwerken und traten direkt mit ihm in Kontakt.
Fazit
Die Diskussion um ein mögliches Prüfverfahren gegen die AfD zeigt, wie ernst die Lage von vielen eingeschätzt wird. Gleichzeitig macht das komplexe Verfahren deutlich: Ein Parteiverbot ist kein politisches Instrument des Alltags, sondern ein rechtlich streng geregelter Ausnahmefall.
Umso wichtiger ist es, dass politische Institutionen und engagierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam für die Werte der Demokratie eintreten – im Parlament, auf der Straße und im direkten Gespräch.
Hintergrundinfos zu AfD (in Ergänzung zu den Infos unter den Links unten)
Die Lebenshilfe als Verband, der sich für Menschen mit Behinderung einsetzt, schreibt über die AfD: „Die AfD wertet Menschen ab, die Unterstützung brauchen. Zum Beispiel: Menschen aus anderen Ländern, Menschen mit Behinderung und Krankheiten. Die AfD grenzt Menschen damit aus.“
Die AfD bzw. führende Mitglieder der AfD suchen die Nähe zu totalitären Regimen wie denen in Russland und China. Sie betrachten Länder, in denen wie in Ungarn (unter Orban) und in den USA demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien abgebaut und die Pressefreiheit zunehmend eingeschränkt werden als Vorbild. Es ist mehr als bedenklich, dass eine deutsche Partei Diktaturen und zunehmend autoritär geführten Ländern bzw. deren Repräsentanten nähersteht als der deutschen Verfassung.
Auch innerhalb der AfD zeigen sich bedenkliche Verhaltensweisen: Von Abgeordneten der AfD werden Mitarbeitende beschäftigt, die als anonyme Trolle in den sozialen Medien Abgeordnete der eigenen Fraktion, die unliebsame Meinungen vertreten, niedermachen. Das hat der Abgeordnete Lucassen bekannt gemacht. Recherchen der FAZ fanden weitere Abgeordnete sowie Mitarbeitende von Abgeordneten und der AfD-Fraktion, die dies bestätigten. Landtags- und Europaabgeordnete bestätigten die Aussage.[1]
Dieser Text entstand durch Zuarbeit durch einen studentischen Praktikanten (Politikwissenschaften).
Mehr Informationen zur Initiative PRÜF:
Weitere Beiträge zur AfD:
https://www.matthias-gastel.de/zum-thema/afd/
https://www.matthias-gastel.de/afd-ist-gefahr-fuer-demokratie-und-rechtsstaat/
[1] FAZ vom 03.05.2026
