Werben für Überprüfung der AfD

Die For­de­rung nach einem Ver­fah­ren zur Über­prü­fung der Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich lau­ter gewor­den. Mit stei­gen­den Umfra­ge­wer­ten und wach­sen­der poli­ti­scher Radi­ka­li­sie­rung rückt die Fra­ge stär­ker in den Mit­tel­punkt: Was bedeu­tet ein sol­ches Ver­fah­ren eigent­lich, wel­che Fol­gen könn­te es haben, und wie kann man sich dafür ein­set­zen?

Eini­ge Lan­des­ver­bän­de der AfD wer­den von den Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den bereits als rechts­extre­mis­ti­sche Ver­dachts­fäl­le ein­ge­stuft. Gleich­zei­tig zei­gen aktu­el­le Umfra­gen, dass die Par­tei in man­chen Regio­nen zu den stärks­ten poli­ti­schen Kräf­ten zählt. Die­se Ent­wick­lung ver­stärkt die gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Dis­kus­si­on über den Umgang mit ver­fas­sungs­feind­li­chen Ten­den­zen bei der AfD.

Was ist ein Par­tei­ver­bots­ver­fah­ren?

Par­tei­en neh­men in unse­rer Demo­kra­tie eine zen­tra­le Rol­le ein: Sie fun­gie­ren als orga­ni­sier­tes Bin­de­glied zwi­schen Gesell­schaft und Staat. Gleich­zei­tig schützt das Grund­ge­setz ihre Frei­heit. Staat­li­che Ein­grif­fe sol­len mög­lichst gering blei­ben. Doch Deutsch­land ver­steht sich auch als „wehr­haf­te Demo­kra­tie“. Das bedeu­tet, der Staat darf und muss sich gegen Par­tei­en zur Wehr set­zen, die die frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung besei­ti­gen wol­len.

Die recht­li­che Grund­la­ge dafür fin­det sich in Arti­kel 21 des Grund­ge­set­zes sowie in §43 Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ge­setz. Ent­schei­dend ist, dass allein das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, als unab­hän­gi­ges Gericht ohne poli­ti­sche Ein­fluss­nah­me, über ein Par­tei­ver­bot urtei­len kann.

Ein sol­ches Ver­fah­ren gilt als letz­tes Mit­tel. Ent­spre­chend hoch sind die Hür­den: Nur der Bun­des­tag, die Bun­des­re­gie­rung oder der Bun­des­rat kön­nen einen Antrag stel­len. Wird die­ser for­mal zuge­las­sen, prüft das Gericht zunächst die Zuläs­sig­keit und beginnt anschlie­ßend mit einer umfas­sen­den Beweis­auf­nah­me. Doku­men­te wer­den aus unter­schied­li­chen Quel­len zusam­men­ge­tra­gen, aus­ge­wer­tet, Sach­ver­stän­di­ge ange­hört und die poli­ti­schen Zie­le der Par­tei genau unter­sucht.

Im Zen­trum steht die Fra­ge: Ver­folgt die Par­tei aktiv ver­fas­sungs­wid­ri­ge Zie­le? Dazu zäh­len etwa Bestre­bun­gen, die Demo­kra­tie, den Rechts­staat oder die Men­schen­wür­de abzu­schaf­fen. Wird dies ver­neint, endet das Ver­fah­ren. Wird es bejaht, prüft das Gericht zusätz­lich, ob die Par­tei über­haupt das Poten­zi­al hat, die­se Zie­le durch­zu­set­zen. Erst wenn auch die­se Fra­ge mit „Ja“ beant­wor­tet wird, kann ein Par­tei­ver­bot aus­ge­spro­chen wer­den.

Poli­ti­sche Ein­ord­nung und Hal­tung

Auch ich habe mich in der Ver­gan­gen­heit mehr­fach mit der AfD und der Fra­ge eines mög­li­chen Ver­bots­ver­fah­rens aus­ein­an­der­ge­setzt (sie­he Links unten). Die Debat­te stößt auf gro­ßes öffent­li­ches Inter­es­se. Zahl­rei­che Zuschrif­ten von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern erreich­ten mich zu die­sem The­ma.

Gleich­zei­tig wird deut­lich: Ein erfolg­rei­ches Ver­fah­ren erfor­dert das Zusam­men­spiel aller antrags­be­rech­tig­ten Orga­ne. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bewer­tet es kri­tisch, wenn kein brei­ter poli­ti­scher Kon­sens besteht. Die hohen recht­li­chen Hür­den sind bewusst gesetzt, um Miss­brauch zu ver­hin­dern und die Sta­bi­li­tät der Demo­kra­tie zu sichern.

Zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment: PRÜF mit Lud­wig

Die Initia­ti­ve „Prüf!“ setzt sich für die sach­li­che und recht­li­che Prü­fung eines mög­li­chen Ver­bots der AfD ein. Ziel ist es, auf Basis des Grund­ge­set­zes und bestehen­der rechts­staat­li­cher Ver­fah­ren zu klä­ren, ob die Vor­aus­set­zun­gen für ein Par­tei­ver­bot vor­lie­gen.

Im Mit­tel­punkt steht dabei die Auf­klä­rung über die hohen recht­li­chen Hür­den eines sol­chen Ver­fah­rens sowie die Bedeu­tung demo­kra­ti­scher Insti­tu­tio­nen. „Prüf!“ ver­steht sich dabei aber nicht als vor­schnel­le For­de­rung, son­dern als Anstoß für eine fak­ten­ba­sier­te Debat­te über den Schutz unse­rer frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung.

Neben der poli­ti­schen Debat­te wächst auch das Enga­ge­ment aus der Zivil­ge­sell­schaft. Ein Bei­spiel ist Lud­wig, bekannt als „der_schalatan“. Unter die­sem Namen ver­öf­fent­licht er regel­mä­ßig Vide­os auf Social Media und setzt sich öffent­lich für ein Prüf­ver­fah­ren gegen die AfD ein.

Sein Ein­satz ist sicht­bar, da er seit Jah­res­be­ginn täg­lich vor dem Bran­den­bur­ger Tor steht und dar­über auf Social Media berich­tet – und er ist kon­se­quent: Auf sei­nem Schild steht „Ich steh hier jeden Tag solan­ge bis die AfD auf ein PARTEIVERBOT hin GEPRÜFT wird“. Dabei geht es ihm nicht nur um Auf­merk­sam­keit, son­dern vor allem um den Dia­log. Er spricht gezielt Men­schen an, stellt Fra­gen wie „Was hältst du davon?“ und sucht das Gespräch auch mit Anders­den­ken­den.

Ich habe Lud­wig vor dem Bran­den­bur­ger Tor besucht, mit ihm über sei­ne Moti­ve und Erfah­run­gen gespro­chen. Er beton­te, sein Grund­an­lie­gen sei, „die Demo­kra­tie zu schüt­zen“. Immer wie­der wur­de ich Teil von Dia­lo­gen, so mit einer Grup­pe jun­ger Leu­te sowie mit älte­ren Ein­zel­per­so­nen. Immer wie­der ging es dar­um, dass Men­schen bezwei­fel­ten, dass wir in Deutsch­land in einem demo­kra­ti­schen Land leben und es wur­den Men­schen aus ande­ren Län­dern pau­schal als Atten­tä­ter unter Gene­ral­ver­dacht gestellt. In die­sen Gesprä­chen begeg­ne­te Lud­wig häu­fig Fehl­in­for­ma­tio­nen, die er sach­lich und fak­ten­ba­siert ent­kräf­te­te.

Auf­fäl­lig war, dass ins­be­son­de­re jun­ge Men­schen auf Lud­wig „Scha­latan“ auf­merk­sam wur­den. Vie­le erkann­ten ihn aus sozia­len Netz­wer­ken und tra­ten direkt mit ihm in Kon­takt.

Fazit

Die Dis­kus­si­on um ein mög­li­ches Prüf­ver­fah­ren gegen die AfD zeigt, wie ernst die Lage von vie­len ein­ge­schätzt wird. Gleich­zei­tig macht das kom­ple­xe Ver­fah­ren deut­lich: Ein Par­tei­ver­bot ist kein poli­ti­sches Instru­ment des All­tags, son­dern ein recht­lich streng gere­gel­ter Aus­nah­me­fall.

Umso wich­ti­ger ist es, dass poli­ti­sche Insti­tu­tio­nen und enga­gier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gemein­sam für die Wer­te der Demo­kra­tie ein­tre­ten – im Par­la­ment, auf der Stra­ße und im direk­ten Gespräch.

Hin­ter­grund­in­fos zu AfD (in Ergän­zung zu den Infos unter den Links unten)

Die Lebens­hil­fe als Ver­band, der sich für Men­schen mit Behin­de­rung ein­setzt, schreibt über die AfD: „Die AfD wer­tet Men­schen ab, die Unter­stüt­zung brau­chen. Zum Bei­spiel: Men­schen aus ande­ren Län­dern, Men­schen mit Behin­de­rung und Krank­hei­ten. Die AfD grenzt Men­schen damit aus.“

Die AfD bzw. füh­ren­de Mit­glie­der der AfD suchen die Nähe zu tota­li­tä­ren Regi­men wie denen in Russ­land und Chi­na. Sie betrach­ten Län­der, in denen wie in Ungarn (unter Orban) und in den USA demo­kra­ti­sche und rechts­staat­li­che Prin­zi­pi­en abge­baut und die Pres­se­frei­heit zuneh­mend ein­ge­schränkt wer­den als Vor­bild. Es ist mehr als bedenk­lich, dass eine deut­sche Par­tei Dik­ta­tu­ren und zuneh­mend auto­ri­tär geführ­ten Län­dern bzw. deren Reprä­sen­tan­ten näher­steht als der deut­schen Ver­fas­sung.

Auch inner­halb der AfD zei­gen sich bedenk­li­che Ver­hal­tens­wei­sen: Von Abge­ord­ne­ten der AfD wer­den Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, die als anony­me Trol­le in den sozia­len Medi­en Abge­ord­ne­te der eige­nen Frak­ti­on, die unlieb­sa­me Mei­nun­gen ver­tre­ten, nie­der­ma­chen. Das hat der Abge­ord­ne­te Lucas­sen bekannt gemacht. Recher­chen der FAZ fan­den wei­te­re Abge­ord­ne­te sowie Mit­ar­bei­ten­de von Abge­ord­ne­ten und der AfD-Frak­ti­on, die dies bestä­tig­ten. Land­tags- und Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te bestä­tig­ten die Aus­sa­ge.[1]

Die­ser Text ent­stand durch Zuar­beit durch einen stu­den­ti­schen Prak­ti­kan­ten (Poli­tik­wis­sen­schaf­ten).

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Initia­ti­ve PRÜF:

https://pruef-demos.de/

Wei­te­re Bei­trä­ge zur AfD:

https://www.matthias-gastel.de/zum-thema/afd/

https://www.matthias-gastel.de/afd-ist-gefahr-fuer-demokratie-und-rechtsstaat/

[1] FAZ vom 03.05.2026