15.01.2016
Immer mehr Menschen rauchen – besser: dampfen – E‑Zigaretten. Bisher ist der Verkauf und die Nutzung von E‑Zigaretten rechtlich nicht geregelt. Da die EU von ihren Mitgliedsländern nationale Regelungen für diesen neuen Trend einfordert, haben viele Menschen Angst vor einem Verbot oder der massiven Einschränkung. Die Mitglieder des Bundestages wurden bereits mit hunderten von Mails “E‑Dampfern” geflutet. Meist lassen sich in den Mails sehr persönliche Erfahrungen und Befürchtungen nachlesen wie beispielsweise in dieser Mail (Auszug): “E- Zigaretten retten Leben! Ich bin stolz, nach ca. 40 Jahren Rauchen (40 – 60 Stück täglich) nun seit 341 Tagen durch die E‑Zigarette zum Nichtraucher geworden zu sein und fühle mich wie neu geboren. Dass es anderen Rauchern ebenso gut geht wie mir, seit sie dampfen, und sie endlich eine deutlich weniger schädliche Alternative gefunden haben, dagegen kämpfen die WHO, die Tabak- und die Pharmaindustrie mit unwahren Aussagen gegen das Dampfen. Dieser Kampf kostet Leben!”
Meine Antwort auf diese Mails habe ich auf Grundlage der Musterantwort der Fraktion aufgebaut. Sie lautet:
Sehr geehrte Frau , vielen Dank, dass Sie uns bzw. mir Ihre Erfahrungen mit E‑Zigaretten mitteilen. Diese Antwort ist die der grünen Bundestagsfraktion, in die ich meine eigene Meinung einfließen lasse. Die EU-Tabakprodukterichtlinie muss bis Mai 2016 in nationales Recht gegossen werden. Die Verordnung sieht auch Regelungen zur E‑Zigarette und Liquids vor.
Am 14. Januar 2016 wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse in den Bundestag eingebracht und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen.
Die grüne Bundestagsfraktion und auch ich persönlich halten ein Verbot der E‑Zigarette nicht für zielführend. Dies würde unter Umständen dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Produkte über andere Kanäle beziehen, deren Zusammensetzung nicht bekannt und deren Wirkung noch weniger eingeschätzt werden können. Gesundheitliche Schäden könnten dann (noch) größer sein. Dies ist mit einem effektiven Verbraucherschutz nicht zu vereinen. Die grüne Bundestagsfraktion befürwortet klare Regelungen. Dazu muss aus unserer Sicht auch und in besonderer Weise der Schutz von Kindern, Jugendlichen durch entsprechende Verkaufsbeschränkungen (siehe weiter unten) und – dies füge auch ausdrücklich hinzu – nichtrauchenden Menschen gehören. Ich bedaure, dass dies in so gut wie keinem der hunderten von Schreiben, die mich zum Thema „E‑Zigaretten“ erreichen, eine Rolle spielt!
Das Bewerben der E‑Zigarette oder gar das Anpreisen einer angeblichen gesundheitsfördernden Wirkung lehnen wir ab. Eindeutig scheint zu sein, dass durch den fehlenden Verbrennungsprozess des Tabaks E‑Zigaretten für Tabakrauchende eine weniger schädliche Alternative sein können und so zur Schadensminderung beitragen. Die Studienlage zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E‑Zigaretten ist bislang nicht eindeutig. Einige Studienergebnisse widersprechen sich, andere Studien weisen methodische Mängel auf. Die Bundesregierung muss mehr Gelder in die Forschung investieren, um endlich aussagekräftige und sichere Ergebnisse zu erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über gesundheitliche Risiken aufklärt werden, um eine informierte Entscheidung über Konsum oder Konsumverzicht treffen zu können. Nachdenklich stimmt mich, dass es Hinweise darauf gibt, dass im Jahr 2015 trotz des Booms der E‑Zigaretten mehr Tabak geraucht wurde. Dies dämpft bei mir die Hoffnung, dass der neue Trend zur E‑Zigarette zu einem spürbaren Rückgang des Rauchens führen könnte.
Kinder und Jugendliche müssen vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Wir befürworten daher, dass E‑Zigaretten nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, genauso wie andere Tabakprodukte. Dies ist der Hauptgrund, weshalb der jetzige Zustand, in dem diesbezüglich nicht geregelt ist, nicht weiter bestehen kann. Jüngst hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.18/6858). Die grüne Bundestagsfraktion wird das Thema E‑Zigaretten und die Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie weiterhin aufmerksam begleiten. Weitere Informationen zu unseren Initiativen finden Sie unter folgenden Links:
• EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806754.pdf
• Tabakprävention und Schadensminderung stärken – EU-Tabakprodukterichtlinie weiter verbessern: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713244.pdf
• Ausgaben für Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712414.pdf
• Kenntnisstand zum Gebrauch, zur Bewertung und zu den Risiken der elektronischen Zigarette: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709872.pdf
• Weiterentwicklung der Tabaksteuer als Präventionsinstrument: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/010/1801065.pdf
• Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701848.pdf
• Rede des Bundestagsabgeordneten Dr. Harald Terpe zum Thema:http://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2015/dezember/e‑zigaretten-und-eshishas_ID_4397465.html