Das Foto zeigt Gleis 10 des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Bei der Einfahrt auf Gleis 10 entgleisten im Jahr 2012 zwei IC-Züge. Die Aufklärung der Unfallursachen zog sich lange hin. Die wirklichen Gründe werde bis heute nicht eingeräumt. Zentrale Beweismittel sind verschwunden. Das Gleis darf bis heute nur durch gezogene Züge – im wesentlichen ICE-Züge – befahren werden. Im Hauptbahnhof ergeben sich dadurch und durch weitere umbaubedingte Restriktionen Engpässe. Folge: Mehr Verspätungen.
Presseerklärung vom November 2014, aktualisiert am 31.12.2014
Am 24.07. und 29.09.2012 entgleisten Intercity-Züge bei der Ausfahrt aus Gleis 10 des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Dabei wurden acht Menschen leicht verletzt und es entstand ein Sachschaden von rund zwei Millionen Euro. Zur Aufklärung der Unfallursache wurde am 9. Oktober 2012 eine Versuchsfahrt durchgeführt, die ebenfalls eine Entgleisung zur Folge hatte. Bis zur Vorlage des Untersuchungsberichtes durch die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) verging weit über ein Jahr. Die Behörde mit Sitz in Bonn kam zum Ergebnis, dass diese Entgleisungen in Zusammenhang mit den Umbauarbeiten für Stuttgart 21 stehen. Weil der Grünen-Bundestagabgeordnete Matthias Gastel aus Filderstadt im Unfallbericht eine Reihe ungeklärter Fragen und zahlreiche Ungereimtheiten sah, wandte er sich mittels einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Aus der Antwort geht hervor, dass das Eisenbahnbundesamt die Situation an Gleis 10 für so kritisch hält, dass es solche Abweichungen von Richtlinien künftig bundesweit strenger reglementieren will. Um die für den Umbau für S 21 nötige Gleissituation in Stuttgart beibehalten zu können, wurden nun strenge betriebliche Auflagen erlassen. Diese schränken die Flexibilität im Hauptbahnhof jedoch bis zur Inbetriebnahme von S 21 ein, was sich besonders bei Störungen im Betriebsablauf negativ auswirkt.
Weiterhin befragte Gastel die Bundesregierung auch zu Unstimmigkeiten bei der Untersuchung der Entgleisungen durch die EUB: In mehreren Fällen wurden zur Unfallaufklärung nötige Unterlagen durch die DB AG nicht ausgehändigt. Aus der Antwort wurde nun deutlich, dass die EUB ihre rechtlichen Befugnisse gegen die Deutsche Bahn AG nicht nutzte und in allen Fällen auf ein Erzwingen der Herausgabe der Unterlagen verzichtete. Besonders pikant: Bei der DB AG verschwanden die relevanten Puffer des am 29.09. entgleisten Zuges spurlos – eine Untersuchung dieser wichtigen Beweisstücke war nicht mehr möglich. Dennoch stellt die EUB auf zweifelhafte Weise fest, dass ein Versagen eben dieser Puffer hauptursächlich für die Entgleisungen gewesen sein soll. Die für S 21 umgebaute Gleissituation wird hingegen lediglich als begünstigend für den Unfall bewertet. Matthias Gastel: „Die erheblichen Unstimmigkeiten bei der Unfalluntersuchung sowie die nun erteilten Betriebsauflagen unterstützen die bestehende Vermutung, dass in Wirklichkeit die für den Bau von S 21 nötige Gleissituation hauptursächlich für die Entgleisungen war. Nicht nachvollziehbar ist in diesem Kontext, dass die Bundesregierung für den Fall, dass die Puffer doch noch aufgefunden werden, eine erneute Untersuchung dieser relevanten Beweismittel ablehnt. Man muss den Eindruck gewinnen, dass man die Ermittlungen abschließen wollte, ohne die Gründe für die Entgleisungen genau zu kennen. Und der Zusammenhang mit Stuttgart 21 wurde ganz offensichtlich heruntergespielt, um das strittige Projekt nicht noch weiter in die Negativschlagzeilen zu bringen.“
Hier finden Sie einen SWR-Fernsehbeitrag zum Thema: http://youtu.be/OxVvvQMORPQ