Zunahme bei „Personen im Gleis“

Sicher­heit effi­zi­en­ter gewähr­leis­ten

“Per­so­nen im Gleis” füh­ren immer häu­fi­ger zu teils mas­si­ven Beein­träch­ti­gun­gen im Bahn­ver­kehr. Die Sicher­heit muss im Inter­es­se der Fahr­gäs­te effi­zi­en­ter und mit gerin­ge­ren Aus­wir­kun­gen auf die Pünkt­lich­keit der Züge gewähr­leis­tet wer­den. Die „Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne“ hat dazu kon­kre­te Vor­schlä­ge erar­bei­tet.

Zunächst ein­mal eini­ge Zah­len: Von 2014 bis 2022 stieg die Anzahl der Gleis­sper­run­gen auf­grund von „Per­so­nen im Gleis“ von 3.306 auf 4.039 (plus 22 Pro­zent). Der Anstieg erfolg­te in den Jah­ren ab 2020. Die durch­schnitt­li­che Dau­er der Sper­run­gen betrug kon­ti­nu­ier­lich rund 1,25 Stun­den. Die­se Daten wur­den mir auf eine ent­spre­chen­de Anfra­ge von der Deut­schen Bahn erstellt. Zahl­rei­che Medi­en hat­ten dar­über berich­tet. Hin­ter „Per­so­nen im Gleis“ ste­hen Per­so­nen, die auf oder in der Nähe von Glei­sen gesich­tet wur­den. Oft sind die­se Per­so­nen nie auf die Glei­se getre­ten oder haben sich zum Zeit­punkt der Mel­dung bereits wie­der von den Glei­sen ent­fernt. Wenn eine Gefahr im Eisen­bahn­be­trieb durch Per­so­nen gese­hen wird, die sich am oder im Gleis auf­hal­ten, müs­sen Lok­füh­rer dies mel­den. Die­se wer­den dafür in der Betriebs­dienst­schu­lung in der Lok­füh­rer­aus­bil­dung sowie durch Fort­bil­dun­gen geschult. Die Wahr­schein­lich­keit, dass auch Pilz­su­chen­de oder Müll­sam­meln­de, die sich nahe am Gleis bewe­gen, aber nicht die Absicht haben, die­ses zu betre­ten, gemel­det wer­den, gilt als hoch. In jedem Fall löst eine sol­che Mel­dung eine Rei­he von Reak­tio­nen aus (Sper­rung der Glei­se, Infor­ma­ti­on an die Bun­des­po­li­zei, Benach­rich­ti­gung der Fahr­gäs­te, Anpas­sung von Fahr­plä­nen usw.). Die Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne (BKS) hat­te Vor­schlä­ge unter­brei­tet, wie die Abläu­fe so orga­ni­siert wer­den kön­nen, dass es eine schnel­le­re Klä­rung der Sach­la­ge und eine frü­he­re Ent­schei­dung über die Frei­ga­be der Stre­cke geben kann.

Ich set­ze mich für Ver­fah­ren ein, mit denen die Sach­la­ge schnel­ler geklärt, die Ein­schrän­kun­gen für den Bahn­ver­kehr mini­miert und die Stre­cken frü­her wie­der für den Nor­mal­be­trieb frei gege­ben wer­den kön­nen. Ent­schei­dend kön­nen dafür (in Stich­wor­ten) sein: Neue Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen Bun­des- und Lan­des­po­li­zei, mehr Ver­ant­wor­tung für die Stre­cken­ver­ant­wort­li­chen (DB Netz), Son­der­rech­te für die Anfahrt von DB Not­fall­ma­na­gern im Stra­ßen­ver­kehr, Über­wa­chung der Glei­se durch Lok-Kame­ras, statt Sper­rung auch ver­lang­sam­te Fahrt ermög­li­chen usw. Die­se Punk­te brin­ge ich in die lau­fen­den Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren rund um die Beschleu­ni­gungs­maß­nah­men ein.

Mein State­ment für die erwähn­ten Pres­se­mel­dun­gen:

Wir Grü­ne sehen die Not­wen­dig­keit für einen prag­ma­ti­schen Ansatz beim The­ma “Per­so­nen im Gleis”. Daher wer­den wir uns in den anste­hen­den Geset­zes­ver­fah­ren dafür ein­set­zen, die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen anzu­pas­sen. Ein Bei­spiel sind dabei Anpas­sun­gen im Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz bezüg­lich der Son­der­rech­te von DB Not­fall­ma­na­gern. Die anstei­gen­de Anzahl an Sper­run­gen macht die­se Anpas­sun­gen not­wen­dig. Gleich­zei­tig unter­stüt­zen wir die DB Netz wo immer mög­lich, um Ver­fah­ren mit Behör­den zu ver­ein­fa­chen, Behör­den in bahn­spe­zi­fi­schen The­men zu schu­len und so die Aus­wir­kun­gen auf den Bahn­be­trieb zu redu­zie­ren – so wie es in der Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne fest­ge­hal­ten wur­de. Stun­den­lan­ge Sper­run­gen wegen eines Pil­ze­samm­lers, der zufäl­lig am Stre­cken­rand unter­wegs ist, müs­sen der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Wir kön­nen die Sicher­heit im Bahn­ver­kehr ohne die immer auf­wän­di­ger und rea­li­täts­fer­ner gewor­de­nen Vor­ge­hens­wei­sen gewähr­leis­ten.

Wei­te­re Hin­ter­grund-Infor­ma­tio­nen

Die „Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne“, in der die DB, Ver­bän­de aus der Bahn-Bran­che und Behör­den mit­ge­ar­bei­tet hat­ten, hat­te sich auch mit „Per­so­nen im Gleis“ befasst. Dazu wur­den zwei Maß­nah­men­vor­schlä­ge erar­bei­tet. Hier die Ergeb­nis­se der Kom­mis­si­on (sie­he S. 28; sie­he auch wei­ter unten in die­sem Bei­trag): https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/abschlussbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf?__blob=publicationFile

Maß­nah­me 4: Gesetz­li­che Reg­lun­gen zu Per­so­nen im Gleis Die betrieb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen durch Per­so­nen im/am Gleis neh­men über die Jah­re deut­lich zu. Gemäß § 62 Abs. 1 und 2 sowie § 63 Abs. 2 Eisen­bahn-Bau- und Betriebs­ord­nung (EBO) ist das Betre­ten der Bahn­an­la­gen – soweit sie nicht dem all­ge­mei­nen Ver­kehrs­ge­brauch die­nen – für Unbe­fug­te ver­bo­ten. Gegen­über Per­so­nen, die sich unbe­fugt in einen Gefah­ren­be­reich bege­ben, besteht grund­sätz­lich kei­ne Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Gleich­wohl dür­fen die betei­lig­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter Hin­wei­se auf Per­so­nen im Gleis nicht igno­rie­ren – sie haben umsich­tig und ent­schlos­sen Maß­nah­men zu ver­an­las­sen, um Per­so­nen­schä­den zu ver­mei­den. Häu­fig wer­den (auch auf­grund der per­sön­li­chen Ver­ant­wor­tung von Fahr­dienst­lei­te­rin­nen und ‑lei­tern und Trieb­fahr­zeug­füh­re­rin­nen und ‑füh­rern Züge mit ent­spre­chen­den betrieb­li­chen Ein­schrän­kun­gen zurück­ge­hal­ten. Bei Vor­sichts­maß­nah­men soll­te zwi­schen Auf­ent­hal­ten ent­lang des Gleis­betts und im Gleis­bett sowie zwi­schen Erwach­se­nen und Kin­dern dif­fe­ren­ziert wer­den, da von letz­te­ren nicht immer ein ver­kehrs­ge­rech­tes Ver­hal­ten erwar­tet wer­den kann. Durch kon­kre­te Rege­lun­gen in der EBO mit den Fall­kon­stel­la­tio­nen „Per­so­nen im Gleis“, „Per­so­nen am Gleis“, „Kin­der im Gleis“ und „Kin­der am Gleis“ kann der Gesetz­ge­ber einen über­grei­fen­den Rah­men set­zen und ein­zel­ne EIU und betrof­fe­nen Per­so­nen rechts­si­che­res Han­deln ermög­li­chen und für ein­zel­ne Kon­stel­la­ti­on, bei­spiels­wei­se die Fort­füh­rung des Betriebs, mit redu­zier­ter Geschwin­dig­keit fest­le­gen.

Maß­nah­me 5: Beschleu­ni­gung der Sach­ver­halts­auf­klä­rung bei Per­so­nen­schä­den Eine beschleu­nig­te Frei­ga­be der Stre­cken ist anzu­stre­ben, ins­be­son­de­re der Glei­se, die nicht betrof­fen sind. Die Ein­greif­zei­ten für die mit der Auf­klä­rung betrau­ten Per­so­nen sind zu redu­zie­ren. Ein Ansatz könn­ten Fahr­zeug­ka­me­ras sein, die den Bereich vor dem Fahr­zeug auf­neh­men und eine Rekon­struk­ti­on der Situa­ti­on erleich­tern. Die Auf­zeich­nun­gen erfol­gen im Fahr­zeug und wer­den nach einer noch fest­zu­le­gen­den Zeit auto­ma­tisch über­schrie­ben. Ein wei­te­res Beschleu­ni­gungs­po­ten­zi­al liegt in der Über­tra­gung der Auf­ga­be „Todes­fall­ermitt­lung“ von Kri­mi­nal­po­li­zei auf Bun­des­po­li­zei. Grund­sätz­lich ist heu­te die Bun­des­po­li­zei für fast alle Belan­ge hin­sicht­lich der Eisen­bahn zustän­dig. Die Zusam­men­ar­beit mit der Bun­des­po­li­zei ist sehr gut. Eine Beson­der­heit ist die Todes­fall­ermitt­lung: Für die­se ist heu­te die Kri­mi­nal­po­li­zei zustän­dig. Die für die Todes­fall­ermitt­lung zustän­di­ge Kri­mi­nal­po­li­zei trifft grund­sätz­lich stark ver­zö­gert zur Bun­des­po­li­zei am Unfall­ort ein. Als Ursa­che wer­den Par­al­lel­ein­sät­ze und die Erman­ge­lung einer flä­chen­de­cken­den Ver­füg­bar­keit von Kri­mi­nal­po­li­zei­be­am­tin­nen und ‑beam­ten genannt. Dar­über hin­aus ver­fügt die Bun­des­po­li­zei über tief­ge­hen­des Bahn­ver­ständ­nis auf­grund jahr­zehn­te­lan­ger Zusam­men­ar­beit und wie­der­keh­ren­der Schu­lun­gen mit dem Ziel der Erhö­hung des Bahn­ver­ständ­nis­ses. Die Über­tra­gung der Auf­ga­be „Todes­fall­ermitt­lung“ von Kri­mi­nal­po­li­zei auf Bun­des­po­li­zei birgt somit einen signi­fi­kan­ten Hebel zur Reduk­ti­on der Sperr­zei­ten. Die Bun­des­po­li­zei ist grund­sätz­lich offen für eine bun­des­wei­te Über­nah­me der Auf­ga­be „Todes­fall­ermitt­lun­gen“ (bereits heu­te wird die­se Auf­ga­be für das Bun­des­land Ham­burg durch die Bun­des­po­li­zei über eine Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung wahr­ge­nom­men). Der Vor­schlag ist der Bun­des­po­li­zei bekannt, die­se hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine etwa­ige Ent­schei­dung der Län­der, dass die Auf­ga­be „Todes­fall­ermitt­lun­gen“ auf die Bun­des­po­li­zei über­tra­gen wird, eine gesamt­haf­te Neu­aus­rich­tung der Kri­mi­nal­tech­nik und Ermitt­lungs­or­ga­ni­sa­ti­on, inklu­si­ve flä­chen­de­cken­der Ein­rich­tung von Kri­mi­nal­dau­er­diens­ten, erfor­dern wür­de. Zwi­schen Bun­des­po­li­zei, Bund und Län­dern (ger­ne mit Unter­stüt­zung der DB) ist daher die Umset­zung der Maß­nah­me im 1. Halb­jahr 2023 zu dis­ku­tie­ren und ihre Rea­li­sie­rung zu prü­fen. Das BMDV wird hier­bei die Feder­füh­rung in der Koor­di­na­ti­on der Betei­lig­ten über­neh­men.