Der verschleppte Kohleausstieg

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04.07.2020

Bundestag beschließt Ausstiegsgesetz

Im Bun­des­tag wur­de ein­ein­halb Jah­re nach Abschluss der Arbeit der „Koh­le­kom­mis­si­on“ und deren Abschluss­be­richt im Bun­des­tag das Koh­le­aus­stiegs­ge­setz beschlos­sen.

In einem Antrag machen wir unse­re Posi­ti­on in drei Punk­ten deut­lich: Das letz­te Koh­le­kraft­werk muss vor 2038 vom Netz gehen, es muss alles getan wer­den, um die Inbe­trieb­nah­me von Dat­teln IV zu ver­hin­dern und es dür­fen kei­ne über­zo­ge­nen Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen an die Kraft­werks­be­trei­ber gezahlt wer­den. Unser Antrag wur­de in nament­li­cher Abstim­mung abge­lehnt.

Wir wie­der­um haben das Koh­le­aus­stiegs­ge­setz abge­lehnt, da uns der Aus­stieg zu spät kommt, nichts gegen Dat­teln IV unter­nom­men wird und die Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen aus dem Bun­des­haus­halt zu hoch sind. Stich­wort „Dat­teln IV“: Für den vor­zei­ti­gen Koh­le­aus­stieg emp­fahl die Kom­mis­si­on ein­ver­nehm­li­che, ver­trag­li­che Rege­lun­gen mit den Kraft­werks­be­trei­bern im Hin­blick auf Still­le­gun­gen auch für noch nicht fer­tig gestell­te Kraft­wer­ke wie zum Bei­spiel das Werk in Dat­teln (Quel­le: Bundesregierung.de). Damit bleibt der vom Bun­des­tag getrof­fe­ne Beschluss hin­ter der Kom­mis­si­ons­emp­feh­lung zurück. Wir machen nicht mit, wenn die Regie­rungs­ko­ali­ti­on den Koh­le­aus­stieg ver­schleppt und dafür auch noch zu hohe Ent­schä­di­gun­gen an die Betrei­ber bezahlt.

Den Struk­tur­hil­fen in Höhe von 40 Mil­li­ar­den Euro für die vom Koh­le­aus­stieg betrof­fe­nen Regio­nen haben wir zuge­stimmt.

Es gibt jedoch auch Erfreu­li­ches zu berich­ten: Im ers­ten Halb­jahr wur­de gegen­über dem Vor­jah­res­zeit­raum sie­ben Pro­zent mehr Strom aus Wind, Son­ne & Co erzeugt. Wenn es nach den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gehen wür­de, dann stün­de der Kli­ma­schutz bei den Schwer­punk­ten der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft ganz oben. Das zeig­te der Deutsch­land-Trend des ZDF von Anfang Juli.