Bundestag beschließt Ausstiegsgesetz
Im Bundestag wurde eineinhalb Jahre nach Abschluss der Arbeit der „Kohlekommission“ und deren Abschlussbericht im Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschlossen.
In einem Antrag machen wir unsere Position in drei Punkten deutlich: Das letzte Kohlekraftwerk muss vor 2038 vom Netz gehen, es muss alles getan werden, um die Inbetriebnahme von Datteln IV zu verhindern und es dürfen keine überzogenen Entschädigungsleistungen an die Kraftwerksbetreiber gezahlt werden. Unser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Wir wiederum haben das Kohleausstiegsgesetz abgelehnt, da uns der Ausstieg zu spät kommt, nichts gegen Datteln IV unternommen wird und die Entschädigungszahlungen aus dem Bundeshaushalt zu hoch sind. Stichwort „Datteln IV“: Für den vorzeitigen Kohleausstieg empfahl die Kommission einvernehmliche, vertragliche Regelungen mit den Kraftwerksbetreibern im Hinblick auf Stilllegungen auch für noch nicht fertig gestellte Kraftwerke wie zum Beispiel das Werk in Datteln (Quelle: Bundesregierung.de). Damit bleibt der vom Bundestag getroffene Beschluss hinter der Kommissionsempfehlung zurück. Wir machen nicht mit, wenn die Regierungskoalition den Kohleausstieg verschleppt und dafür auch noch zu hohe Entschädigungen an die Betreiber bezahlt.
Den Strukturhilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen haben wir zugestimmt.
Es gibt jedoch auch Erfreuliches zu berichten: Im ersten Halbjahr wurde gegenüber dem Vorjahreszeitraum sieben Prozent mehr Strom aus Wind, Sonne & Co erzeugt. Wenn es nach den Bürgerinnen und Bürgern gehen würde, dann stünde der Klimaschutz bei den Schwerpunkten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ganz oben. Das zeigte der Deutschland-Trend des ZDF von Anfang Juli.