AfD kritisiert am Thema vorbei – Ohne eigene Vorschläge
Von der AfD gab es in allen Vorberatungen keinerlei Kritik am Verfahren für die Anpassung der Abgeordneten-Diäten. Ohne Vorankündigung hat die Fraktion das Thema nun in populistischer Weise hochgezogen.
Zum Hintergrund:
Immer wieder gab es Streit um die Berechnungs- und Vergleichsgrundlage und die Höhe der Abgeordnetendiäten. Im Jahr 2011 wurde eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament Empfehlungen vorgelegt hat. Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode Beschlüsse im Bundestag gefasst. In der neuen Wahlperiode muss der Bundestag über die Verlängerung dieser Beschlüsse entscheiden. Alleine darum ging es heute, nicht um eine Erhöhung bzw. die konkrete Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Die jährliche Anpassung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung führt zu einer angemessenen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung. Die Anpassung ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt, indem die Diäten entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex steigen. Die Bezugnahme auf den allgemein verwendeten Nominallohnindex kann den Vorwurf der „Selbstbedienung“ entkräften. Das Verfahren führt damit zu einer transparenten, für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Erhöhung. Die Indexierung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine eigene, öffentliche und nachvollziehbare Entscheidung des Parlaments über die Entschädigung.
Allerdings wollen wir, dass die Altersversorgung der Abgeordneten reformiert wird. Sie muss stärker an die Realität von Altersbezügen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angelehnt werden. Weil dies bei der Grundsatzentscheidung vor vier Jahren unterlassen wurde, hatten wir mit „Nein“ gestimmt. Zur Altersversorgung werden wir zu einem anderen Zeitpunkt parlamentarisch aktiv. Das stand heute nicht zur Abstimmung. Das von der unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts diskutierte „Bausteinmodell“ für die Altersversorgung muss der Bundestag ernsthaft prüfen. Hierdurch würden Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sowie über eine Zusatzversorgungskasse (ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung) abgesichert. Daneben müssten sie in gewisser Höhe Eigenvorsorge betreiben. Dieses Modell entspricht der Altersversorgungsrealität der Bevölkerung eher als eine beamtenrechtsähnliche Versorgung nach dem derzeitigen Modell.
Also: Den Anpassungsmechanismus halten wir für richtig. Alleine darum, und nicht um die konkrete Höhe der Diäten, ging es heute. Die Altersvorsorge halten wir für korrekturbedürftig.
Noch ein Wort zur AfD, die in der heutigen Debatte in populistischer Manier die Dinge durcheinander warf und der es einzig um Profilierung und nicht um die Sache ging: Bereits am 12. Oktober wurden die Bundestagsfraktionen über die vorgeschlagene Vorgehensweise informiert. Es gab damals und in den Vorberatungen keinerlei Kritik der AfD. In der Debatte sprach sie um das herum, was zur Entscheidung anstand. Vorschläge dazu, wie hoch eine aus ihrer Sicht angemessene Abgeordnetenentschädigung wäre und wer diese aus ihrer Sicht nach welchem Verfahren ermitteln und festlegen sollte, machte die AfD nicht. Sie beließ es bei ihrer Kritik an Dingen, die nicht Gegenstand der Beschlussfassung waren und für das, was sie kritisierte, hatte sie keinerlei Alternativen anzubieten.
Hier der Link zum Beitrag, in dem ich die Ablehnung der Diätenerhöhung vor vier Jahren begründet hatte: https://www.matthias-gastel.de/diaetenerhoehung/