03.04.2020
Vier Säulen geplant
Auf unsere Anfrage erklärt die Bundesregierung, wie in Sachen „Elektrifizierung von Bahnstrecken“ voran gehen soll. So viel vorab: Es wird dauern …
Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von vier Säulen: Dem Bedarfsplan (umgangssprachlich auch als „Bundesverkehrswegeplan“ bezeichnet), dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ sowie dem Förderprogramm „Alternative Antriebe im Schienenverkehr“.
Zu einigen Einzelheiten: Der Bedarfsplan ist das klassische Finanzierungsinstrument für den Aus- und Neubau von Schienenwegen. Im laufenden Jahr stehen im Bundeshaushalt 1,5 Milliarden Euro für den Aus- und Neubau der Bundesschienenwege zur Verfügung. Das ist – allen Lippenbekenntnissen zum Trotz – eine leichte Kürzung gegenüber dem Vorjahr. Im kommenden Jahr soll sich nur wenig ändern (1,56 Milliarden Euro). Erst in den beiden Folgejahren sind stärkere Steigerungen auf 1,9 bzw. 2 Milliarden Euro angedacht. Die genannten Beträge sind Gesamtbeträge, innerhalb derer nur kleine Anteile für die Elektrifizierung aufgewendet werden. Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“: Für dieses neue Förderinstrument liegen noch keinerlei nähere Informationen vor. Ursprünglich war das Programm für Ende 2019 angekündigt. Jetzt soll es „voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020“ veröffentlicht werden. Der einzige Lichtblick ist das GVFG, dessen Mittel der Bund für das laufende Jahr verdoppelt hat und weitere Erhöhungen angekündigt wurden.
Fazit: In Deutschland sind erst rund 60 Prozent der Streckenkilometer mit einer Oberleitung versehen. Meist ist es so, dass es sich dabei um stark befahrene Strecken, manchmal sogar überlastete Strecken, handelt. Die Elektrifzierung weiterer Strecken brächte viele Vorteile: Die Kapazität des Netzes würde erhöht werden und die Emissionen könnten reduziert werden, da weniger „gedieselt“ werden müsste. Wenn der Bund es ernst meint mit diesen Zielen, dann muss er eine größere Entschlossenheit zeigen.