„Große Chancen, überschaubare Risiken“

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

10.01.2019

Im Interview zu Elektro-Kleinstfahrzeugen

(ver­öf­fent­licht am 18.12.2018 in der Stutt­gar­ter Zei­tung)

Herr Gastel, E‑Skateboards, Elek­tro-Tret­rol­ler, E‑Scooter – wenn sol­che neu­en Fahr­zeu­ge plötz­lich auf Rad- oder Geh­we­gen auf­tau­chen, löst das auch Ver­un­si­che­rung aus. Ver­ste­hen Sie das?

Ja, natür­lich. Aber wenn wir uns auf die rich­ti­gen Regeln für die­se Fahr­zeu­ge eini­gen, sind sie eine gro­ße Chan­ce bei sehr über­schau­ba­ren Risi­ken. Einen Groß­teil der Befürch­tun­gen kann man schon mit der Klar­stel­lung aus­räu­men, dass die­se Gefähr­te auf den Geh­we­gen nichts zu suchen haben.

Wor­in soll denn die­se gro­ße Chan­ce genau bestehen?

Jede zwei­te Auto­fahrt fin­det im Kurz­stre­cken­be­reich von unter fünf Kilo­me­tern statt. Ein gro­ßer Teil die­ser Fahr­ten ist poten­zi­ell ver­la­ger­bar – auf Zu-Fuß-Gehen oder Rad fah­ren. Da aber vie­le Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht zu die­sem Umstieg bereit sind, liegt in einer drit­ten Alter­na­ti­ven – neben dem Öffent­li­chen Nah­ver­kehr – eine Chan­ce. Die Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge stel­len eine sol­che Alter­na­ti­ve dar. Kurz­stre­cken mit dem Auto sind mit Lärm, Platz­ver­brauch und Abga­sen ver­bun­den. Das lie­ße sich mit den E‑Fahrzeugen ver­mei­den.

Die Bun­des­re­gie­rung hat nun eine Ver­ord­nung vor­ge­legt…

Ja, das war längst über­fäl­lig. Wir brau­chen die Ver­ord­nung, um die Bedin­gun­gen zu defi­nie­ren, unter denen die E‑Fahrzeuge zuge­las­sen wer­den. Die Sicher­heit für die Nut­zer und die ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer muss gewähr­leis­tet wer­den. Und die Ver­ord­nung darf Inno­va­tio­nen nicht aus­brem­sen, son­dern muss sie för­dern. Aber die vogel­eg­te Ver­ord­nung ist lei­der mut­los und über­re­gu­liert.

Die Ver­ord­nung schreibt für E‑Fahrzeuge eine Hal­te- und Lenk­stan­ge vor. Damit wer­den E‑Skateboards und selbst balan­cie­ren­de Ein­rä­der aus­ge­grenzt. Wie fin­den Sie das?

Das ist ein Punkt, an dem sich die Ängst­lich­keit des Ent­wurfs zeigt. Wir fin­den die­se Begren­zung nicht not­wen­dig. Wir sehen kei­ne Begrün­dung, sie aus­zu­schlie­ßen. Sie sind nicht per se gefähr­lich. Nie­mand kann ohne jede Übung sicher auf einem Fahr­rad fah­ren. Des­halb ist es aber nicht ver­bo­ten. Man setzt eine Übungs­zeit vor­aus, bis eine siche­re Ver­kehrs­teil­nah­me mög­lich ist. Das­sel­be muss auch für die­se Grup­pe der E‑Fahrzeuge gel­ten.

Die Ver­ord­nung schreibt für die E‑Kleinstfahrzeuge den Mofa-Füh­rer­schein vor. War­um kri­ti­sie­ren Sie das?

Das ist über­zo­gen und nicht begründ­bar. Das, was man beim Erwerb des Mofa-Füh­rer­scheins lernt, hat mit den E‑Kleinstfahrzeugen ein­fach nichts zu tun. Dort lernt man die Spe­zi­fi­ka eines Mofas, die sind aber nicht über­trag­bar. Der Mofa-Füh­rer­schein ist zudem für Fahr­zeu­ge gedacht, die wir eigent­lich im städ­ti­schen Raum gar nicht mehr haben wol­len: näm­lich lau­te und Emis­sio­nen abson­dern­de Gefähr­te. Das passt also über­haupt nicht. Aus unse­rer Sicht reicht es, eine Alters­gren­ze fest­zu­le­gen. Da wären 14 Jah­re ange­mes­sen.

Wo sol­len die Fahr­zeu­ge denn fah­ren? Die Ver­ord­nung sagt im Prin­zip: Auf dem Rad­weg, und wenn es den nicht gibt: auf der Fahr­bahn. Ins­be­son­de­re älte­re Rad­fah­rer könn­ten sich von den neu­en Gefähr­ten aber irri­tiert füh­len.

Da sind wir mit der Ver­ord­nung ein­ver­stan­den. Die E‑Kleinstfahrzeuge sind dort am bes­ten auf­ge­ho­ben, wo auch der Rad­ver­kehr am bes­ten auf­ge­ho­ben ist. Die zuge­las­se­ne Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h ori­en­tiert sich ja auch an der Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit des Rad­ver­kehrs. Der Geh­weg muss tabu sein. Aber wich­tig ist: Um Kon­flik­te zu ver­mei­den, wer­den wir in Zukunft Rad­we­ge brei­ter bau­en müs­sen.

Aber dort, wo es kei­ne Rad­we­ge gibt, könn­te man bald E‑Skateboards oder E‑Einräder auf der Fahr­bahn sehen. Das ist eine Vor­stel­lung, die auch Befürch­tun­gen aus­lö­sen kann.

Man muss die Sicher­heits­an­for­de­run­gen der E‑Fahrzeuge defi­nie­ren. Dazu gehö­ren Brems­sys­te­me und Beleuch­tung. Ins­ge­samt gilt: Jeder, der am Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt, muss sich auf dem benutz­ten Fahr­zeug sicher bewe­gen kön­nen. Dazu gehört Übung. Unter die­ser Maß­ga­be macht mir das kei­ne Sor­gen.