Ja zu E‑Kleinstfahrzeugen, aber nicht auf Gehwegen

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State­ment 26.02.2019

Ste­fan Gelbhaar/Matthias Gastel zur Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung

Zum bekannt­ge­wor­de­nen Ver­ord­nungs­ent­wurf für Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge erklä­ren Ste­fan Gelb­haar, Spre­cher für städ­ti­sche Mobi­li­tät, und Mat­thi­as Gastel, Spre­cher für Bahn­po­li­tik:

“Wir begrü­ßen es, dass die Füh­rer­schein­pflicht aus dem Ver­ord­nungs­text gestri­chen wur­de. Zwi­schen Mofa und Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen gibt es kei­nen sach­lo­gi­schen Zusam­men­hang. Außer­dem machen immer weni­ger jun­ge Men­schen einen Füh­rer­schein. Mit den E‑Kleinstfahrzeugen ent­steht eine attrak­ti­ve Mobi­li­täts­form, die es nicht zu behin­dern, son­dern durch klu­ge Regu­lie­rung sicher im Ver­kehrs­ge­sche­hen zu ver­or­ten gilt. Völ­lig falsch ist, dass das Fah­ren auf Geh­we­gen erlaubt wer­den soll. Geh­we­ge müs­sen den Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­gern vor­be­hal­ten blei­ben und kon­se­quen­ten Schutz vor moto­ri­sier­ten Fahr­zeu­gen, die noch dazu schnel­ler als Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren dür­fen, bie­ten. Die Feig­heit von Ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er wird sicht­bar, in dem er offen­bar Autos und Lkw vor mög­li­chen Ein­schrän­kun­gen auf der einen oder ande­ren Fahr­bahn bewah­ren will und statt­des­sen lie­ber Kon­flik­te zwi­schen Kleinst­fahr­zeu­gen und dem Fuß- und Rad­ver­kehr pro­vo­ziert. Die Zulas­sung der Kleinst­fahr­zeu­ge muss Anlass sein, Ver­kehrs­räu­me vie­ler­orts zuguns­ten von Rad­ver­kehr und E‑Kleinstfahrzeugen neu auf­zu­tei­len und dafür, wo erfor­der­lich, in die Fahr­bah­nen ein­zu­grei­fen.”