Ja zu E‑Kleinstfahrzeugen – Kritik an Gehwegzulassung

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19.03.2019

Mitnahme in Bus und Bahn weiter unklar

Wir Grü­nen sind froh, dass die Zulas­sung von E‑Kleinstfahrzeugen wie elek­tri­schen Tret­rol­lern dem­nächst Rea­li­tät wird. Was unse­rer Sicht nicht angeht ist, dass eini­ge die­ser Fahr­zeu­ge auf den Geh­we­gen gefah­ren wer­den sol­len.

Vie­le Men­schen war­ten schon lan­ge dar­auf, dass end­lich auch in Deutsch­land die Zulas­sung von elek­tri­schen Kleinst­fahr­zeu­gen gere­gelt wird. Im Mai, so die Bun­des­re­gie­rung auf mei­ne jüngs­te Nach­fra­ge, soll die Ver­ord­nung in Kraft tre­ten (aller­dings war am glei­chen Tag auch mal von „im Som­mer“ die Rede). Wir sehen dar­in vor allem Chan­cen: Kurz­stre­cken mit dem Auto kön­nen ver­mie­den wer­den, Hal­te­stel­len des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs wer­den bes­ser erreich­bar und die Mit­nah­me in Bus und Bahn gestal­tet sich ein­fa­cher, da sie weni­ger Platz bean­spru­chen als Fahr­rä­der. Die Fahr­zeu­ge ermög­li­chen den­je­ni­gen, die sich nicht zu Fuß oder mit dem Fahr­rad fort­be­we­gen wol­len oder kön­nen, Mobi­li­tät ohne Lärm und Abga­se. So weit, so gut. Inzwi­schen wird immer kla­rer, wer unter wel­chen Bedin­gun­gen die Mini­fahr­zeu­ge nut­zen darf. Gut ist, dass die bis­her vor­ge­se­he­ne Pflicht für einen Mofa­füh­rer­schein ent­fällt. Eine Alters­gren­ze, so hat­ten wir immer argu­men­tiert, muss aus­rei­chen. Ob die Frei­ga­be der lang­sa­me­ren Fahr­zeu­ge, die bis zu 12 km/h schnell fah­ren dür­fen, bereits für Kin­der ab 12 Jah­ren frei­ge­ge­ben wer­den sol­len, das lässt sich sicher bezwei­feln. Gar nicht hin­nehm­bar ist aus unse­rer Sicht, dass die­se Fahr­zeu­ge auf Geh­we­gen fah­ren sol­len. Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge haben (Roll­stüh­le aus­ge­nom­men) nach unse­rer Über­zeu­gung nichts auf Geh­we­gen zu suchen! Die Geh­we­ge gehö­ren denen, die zu Fuß unter­wegs sind. Mit unse­rer Kri­tik sind wir nicht allei­ne. Die Ver­si­che­rungs­wirt­schaft hat bereits ange­kün­digt, für Fahr­zeu­ge, die auf dem Geh­weg genutzt wer­den dür­fen, die höchs­ten Bei­trä­ge erhe­ben zu wol­len. Begrün­dung: Dort sei das Unfall­ri­si­ko am höchs­ten. Auf mei­ne Nach­fra­ge erklär­te die Bun­des­re­gie­rung, es hand­le sich um einen „aus­ge­wo­ge­nen Aus­gleich zwi­schen der Ein­füh­rung neu­er Mobi­li­täts­lö­sun­gen und der Ver­kehrs­si­cher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer.“ Dem wider­spre­chen wir: Für den Fuß­ver­kehr stellt dies kei­ne aus­ge­wo­ge­ne Lösung dar, son­dern bringt die­sem aus­schließ­lich Nach­tei­le.

Wo sol­len die E‑Kleinstfahrzeuge also statt­des­sen fah­ren? Die Ver­ord­nung sieht für die flot­te­ren, bis zu 20 km/h schnel­len Rol­ler & Co die Benut­zung von Rad­we­gen und – wo nicht vor­han­den – den Fahr­bah­nen vor. Das macht im Grund­satz Sinn – jeden­falls dann, wenn die Rad­we­ge breit genug sind und auf den Fahr­bah­nen Autos und Lkw nicht zu schnell unter­wegs sein dür­fen. Wir ver­mis­sen daher Akti­vi­tä­ten des Bun­des, um für brei­te­re Rad­ver­kehrs­an­la­gen zu sor­gen. Ein Ansatz könn­te die Ände­rung der „ERA“ sein, der „Emp­feh­lung für Rad­ver­kehrs­an­la­gen“, in der Brei­ten und wei­te­re bau­li­che Eigen­schaf­ten defi­niert wer­den. Auf den inner­städ­ti­schen Fahr­bah­nen soll­te häu­fi­ger Tem­po 30 ein­ge­führt wer­den. Dies wür­de die Sicher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den erhö­hen. Doch die Kom­mu­nen dür­fen auf den stär­ker befah­re­nen Haupt­stra­ßen dar­über oft­mals nicht ent­schei­den, weil es sich meist um Bun­des- oder Lan­des­stra­ßen han­delt. Wir Grü­nen wol­len schon lan­ge, dass die Kom­mu­nen in inner­ört­li­chem, bebau­tem Gebiet eigen­stän­dig über die Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten ent­schei­den dür­fen. Die Kom­mu­nen kön­nen die Ange­mes­sen­heit der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten bei sich vor Ort am bes­ten beur­tei­len. Mit dem Auf­kom­men und der zu erwar­ten­den schnel­len Ver­brei­tung der E‑Kleinstfahrzeuge auf den Fahr­bah­nen wird die­se sicher­heits­re­le­van­te Fra­ge nah Tem­po 30 drän­gen­der denn je. Auf mei­ne Nach­fra­ge ant­wor­tet der Staats­se­kre­tär im Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um jedoch lei­der ableh­nend: „Wir haben bei Tem­po 30 kei­ne Ände­run­gen geplant“.

Kei­ne kla­re Ant­wort gibt es auf die Fra­ge nach der Mit­nah­me von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln. Hier­zu ant­wor­te­te der Staats­se­kre­tär auf mei­ne Fra­ge: „Es ist wich­tig, dass die Mit­nah­me in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln sicher­ge­stellt ist. Das ist nicht ganz ein­fach, weil die Län­der die Zustän­dig­keit dafür haben. Wir sind aber in einem guten Aus­tausch mit den Län­dern. Wir wer­den alles dafür tun, dass sicher­ge­stellt ist, dass die­se Fahr­zeu­ge kos­ten­los und pro­blem­los mit­ge­nom­men wer­den kön­nen.“