Klimaschutz im Verkehr

Fürs Errei­chen der Kli­ma­zie­le müs­sen alle Sek­to­ren ihre Bei­trä­ge lie­fern. Mit dem ver­än­der­ten Kli­ma­schutz­ge­setz wird die Bun­des­re­gie­rung erst­mals ver­pflich­tet, kon­kre­te Kli­ma­schutz­maß­nah­men auch für die Zeit von 2030 bis 2040 auf­zu­stel­len. Zu Beginn einer jeden neu­en Legis­la­tur­pe­ri­ode muss ein Pro­gramm vor­ge­legt wer­den. Die Kli­ma­zie­le blei­ben unver­än­dert. Jeder Sek­tor hat sein eige­nes Ziel. Doch es wur­de etwas ver­än­dert: Das neue Kli­ma­schutz­ge­setz betrach­tet nun, ob die von der Regie­rung beschlos­se­nen Maß­nah­men aus­rei­chen, damit alle Sek­to­ren gemein­sam die Kli­ma­zie­le in den Jah­ren 2030 bis 2040 ein­hal­ten. Sek­to­ren mit hohen Treib­haus­gas-Min­de­run­gen kön­nen ande­re aus­glei­chen. Soll­ten die Sek­to­ren unter dem Strich die Zie­le ver­feh­len, kom­men die Sek­to­ren beson­ders in Ver­ant­wor­tung, die für die Ziel­ver­feh­lung ver­ant­wort­lich sind. Für den Ver­kehrs­sek­tor bedeu­tet dies, dass er zunächst einem gerin­ge­ren Hand­lungs­druck aus­ge­setzt ist. Dies hal­te ich für kri­tisch, da gera­de der Ver­kehrs­sek­tor lan­ge Reak­ti­ons­zei­ten auf­weist. Umso spä­ter umge­steu­ert wird, umso radi­ka­ler wer­den die Maß­nah­men zu spä­te­ren Zeit­punk­ten sein müs­sen. Dies hät­te ich ger­ne ver­mie­den und statt­des­sen schritt­wei­se gehan­delt. Kli­ma­zie­le im Ver­kehrs­be­reich zu errei­chen wird immer schwie­ri­ger. Ein Bei­spiel: Der Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter ver­un­si­chert mit sei­nen stän­di­gen Aus­sa­gen über angeb­li­che Lösun­gen mit E‑Fuels und trägt damit dazu bei, dass sich die Antriebs­wen­de im Pkw-Bereich ver­zö­gert. Die enor­men Strom­men­gen, die für E‑Fuels erfor­der­lich wären, las­sen nicht erwar­ten, dass hier eine (bezahl­ba­re) Lösung zu fin­den ist. Statt­des­sen brau­chen wir grü­nen Was­ser­stoff und E‑Fuels für die Berei­che, die sich nicht direkt elek­tri­fi­zie­ren mit­tels Ober­lei­tung oder Akku elek­tri­fi­zie­ren las­sen: Indus­trie, Flug­zeu­ge und Schif­fe.

Mein eigent­li­ches Pro­blem mit dem neu­en Kli­ma­schutz­ge­setz und Grund, die­sem in der Bun­des­tags-Abstim­mung nicht zuge­stimmt zu haben, ist ein ande­rer: Als die Koali­ti­ons­spit­zen vor einem Jahr im Koali­ti­ons­aus­schuss sich auf die Ände­rung des Kli­ma­schutz­ge­set­zes geei­nigt haben, waren damit auch kon­kre­te Maß­nah­men für den Ver­kehrs­sek­tor ver­bun­den. Die­se wur­den aber längst nicht voll­stän­dig umge­setzt (sie­he Tabel­le). Ein Bei­spiel: Die Inves­ti­ti­ons­mit­tel für die Schie­nen-Infra­struk­tur wur­den zwar deut­lich erhöht, nicht aber auf die ver­ein­bar­te Höhe. Von den ver­ein­bar­ten zusätz­li­chen 45 Mil­li­ar­den Euro sind bis zum Jahr 2027 bis bis­lang 18 Mil­li­ar­den Euro nicht finan­ziert. Kli­ma­schutz lebt nicht von abs­trak­ten Zie­len und Berichts­pflich­ten, son­dern vom kon­kre­ten Han­deln in Form von Maß­nah­men.

Posi­tiv ist, dass mit dem neu­en Kli­ma­schutz­ge­setz ein Solar­pa­ket beschlos­sen wur­de (dem ich selbst­ver­ständ­lich zuge­stimmt habe). Wind- und Solar­parks kön­nen ein­fa­cher und schnel­ler umge­setzt wer­den, eben­so Bal­kon-PV-Anla­gen.