Scheuer gefährdet Zulassung von E‑Kleinstfahrzeugen

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03.05.2019 (Pres­se­er­klä­rung)

Scheu­ers Zick­zack­kurs zur Zulas­sung von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen scha­det die­ser neu­en Mobi­li­täts­form. Zuerst ver­fährt sich der Ver­kehrs­mi­nis­ter nach der Devi­se “War­um ein­fach, wenn es auch kom­pli­ziert geht” und ver­zö­gert die Zulas­sung durch zu viel Büro­kra­tie. Dann über­rascht er mit der inak­zep­ta­blen Frei­ga­be von Geh­we­gen, erzwingt damit ver­ständ­li­cher­wei­se Pro­tes­te von vie­len Sei­ten und ver­zö­gert die Ver­ord­nung erneut. Im Bun­des­rat, wo der Ver­ord­nung am 17. Mai zuge­stimmt wer­den soll, pro­vo­ziert er Wider­stand gegen die vor­ge­se­he­ne Geh­weg­nut­zung. Die nun von Minis­ter Scheu­er ange­deu­te­te Ände­rung, dass auf Geh­we­gen Schritt­ge­schwin­dig­keit gefah­ren wer­den soll, ist nicht pra­xis­taug­lich. Daher for­dern wir: Die Frei­ga­be der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge soll unter Aus­schluss der Geh­we­ge erfol­gen. Geh­we­ge müs­sen den Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­gern vor­be­hal­ten blei­ben. Wir hof­fen, dass der Zick­zack­kurs Scheu­ers ein Ende fin­det: Mit Zulas­sung von E‑Tretroller & Co., aber ohne Geh­weg­frei­ga­be.