Teckbahn: Großer Handlungsbedarf

Infra­struk­tur & Betrieb ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig

Die Teck­bahn zwi­schen Kirch­heim unter Teck und Len­nin­gen fällt seit lan­gem durch ein hohes Maß an Unzu­ver­läs­sig­keit auf. Ent­we­der ist die Stre­cke wegen Bau­ar­bei­ten gesperrt oder es fehlt an Per­so­nal und Fahr­zeu­gen.

Die rund zehn Kilo­me­ter lan­ge Stich­stre­cke (wir betrach­ten hier aus­schließ­lich den Abschnitt zwi­schen Kirch­heim und Len­nin­gen) ist ein­glei­sig. Der Zustand der Infra­struk­tur ist schlecht. Lan­ge wur­de wenig erneu­ert. Das ändert sich zwar gera­de, wird jedoch nach mei­ner Wahr­neh­mung sehr schlecht koor­di­niert. Für nahe­zu jede ein­zel­ne Maß­nah­me wird die Stre­cke gesperrt, statt die Maß­nah­men bes­ser zu bün­deln. Nach­fol­gend mei­ne Fra­gen an die Deut­sche Bahn und die Ant­wor­ten des Unter­neh­mens dar­auf:

  1. Wes­halb wur­den die­se Bau­maß­nah­men nicht mit Sper­run­gen im letz­ten Jahr gebün­delt, als unter ande­rem die Bahn­stei­ge erneu­ert wur­den?

Auf­grund des zeit­li­chen Bedar­fes für das Plan­recht konn­te eine Bün­de­lung bedingt durch den Zeit­be­darf zwi­schen Plan­recht und Aus­füh­rung nicht umge­setzt wer­den. Eine Bün­de­lung fand mit Sta­ti­ons­vor­ha­ben dort statt, wo Vor­ar­bei­ten für die BÜ-Maß­nah­me durch­ge­führt wur­den. Wegen des sog. Stich­stre­cken­blocks auf der Stre­cke sind Arbei­ten am Gleis tags­über (bei Zug­ver­kehr) prak­tisch nicht mög­lich und lär­min­ten­si­ve Nacht­ar­bei­ten sind gemäß Plan­rechts­be­scheid grund­sätz­lich unter­sagt. Daher wur­de für die Bau­maß­nah­me im sehr beeng­ten städ­ti­schen Umfeld eine neu­er­li­che Stre­cken­sper­rung nötig.

  1. Wes­halb wird die jetzt vor­ge­se­he­ne Sperr­zeit nicht genutzt, um dann gleich alle Bahn­über­gän­ge zu erneu­ern (statt­des­sen sind in den Fol­ge­jah­ren wei­te­re Sper­run­gen vor­ge­se­hen)?

Nach­fol­gend der Sach­stand zu den ein­zel­nen Bahn­über­gän­gen. Die­se befin­den sich auf­grund sehr indi­vi­du­el­ler Vor­rau­set­zun­gen und Rah­men­be­din­gun­gen jeweils in ganz unter­schied­li­chen Pha­sen der Umset­zung. Aus den unter­schied­li­chen zeit­li­chen Erfor­der­nis­sen der Pla­nung und Geneh­mi­gung erge­ben sich auch unter­schied­li­che Umset­zungs­ter­mi­ne:

BÜ Unter­len­nin­gen (km 16,0 – 16,6)

Im Orts­be­reich Unter­len­nin­gen befin­den sich ins­ge­samt vier Bahn­über­gän­ge (BÜ). Zwei die­ser BÜ wei­sen eine Ver­kehrs­füh­rung mit ein­ge­schränk­ten Sicht- und Räu­mungs­ver­hält­nis­sen auf, wel­che unter Umstän­den zu einer Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs füh­ren könn­ten. Um die Sicher­heit der Ver­kehrs­teil­neh­mer trotz­dem wei­ter­hin zu gewähr­leis­ten, wur­de eine Lang­sam­fahr­stel­le für Schie­nen­fahr­zeu­ge ein­ge­rich­tet. Somit wird jeder­zeit die recht­zei­ti­ge Räu­mung der Bahn­über­gän­ge von Stra­ßen­fahr­zeu­gen sicher­ge­stellt.

Der­zeit befin­den sich die Bahn­über­gän­ge inkl. anzu­pas­sen­der Stra­ßen­ver­kehrs­füh­rung in der Erneue­rung. Für die­se Maß­nah­men war eine Plan­fest­stel­lung erfor­der­lich, wel­che durch diver­se Ein­wän­de der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge mehr Zeit in Anspruch genom­men hat als ursprüng­lich vor­ge­se­hen. Das Bau­recht wur­de nach viel­fäl­ti­ger Vari­an­ten­un­ter­su­chung und umfang­rei­cher Abstim­mun­gen letzt­end­lich im Jahr 2021 erteilt. Mit Abschluss der anste­hen­den bau­li­chen Erneue­rung inklu­si­ve der geän­der­ten Stra­ßen­ver­kehrs­füh­rung ist geplant, die Lang­sam­fahr­stel­le bis zum Ende der aktu­el­len Som­mer­fe­ri­en außer Kraft zu set­zen.

BÜ Bru­cken I und II (km 15,0 – 15,4)

Die Lang­sam­fahr­stel­len an den 2 BÜ in Bru­cken wur­den aus den glei­chen Grün­den wie in Unter­len­nin­gen nach einer Ver­kehrs­schau mit dem EBA ein­ge­rich­tet. Es feh­len aus­rei­chen­de Sicht- und v.a. Räum­ver­hält­nis­se ins­be­son­de­re infol­ge der Stra­ßen­füh­run­gen an den BÜ. Die BÜ befin­den sich der­zeit in der Erneue­rungs­pla­nung. Ver­zö­ge­run­gen erga­ben sich vor allem aus dem Bau­rechts­ver­fah­ren. Der­zeit ist die Erneue­rung in 2026 geplant.

Owen – Det­tin­gen: BÜ km 13,2 Aus­fahrt Owen Ri Det­tin­gen

Lang­sam­fahr­stel­le wegen BÜ ohne tech­ni­scher Siche­rung und feh­len­den Sicht­flä­chen. Lösung ohne tech­ni­sche Siche­rung war nicht geneh­mi­gungs­fä­hig. Neu­pla­nung mit tech­ni­scher Siche­rung erfor­der­lich. Geplan­te IBN 2028.

BÜ Kirch­heim Det­tin­ger Stra­ße (km 7,8)

Die La-Stel­le an dem BÜ besteht eben­falls wegen kri­ti­scher Ver­kehrs­füh­rung und feh­len­den Räums­tre­cken, ins­bes. wegen der Ein/Ausfahrt zur Fa. Mosolf. Eine Besei­ti­gung der Lang­sam­fahr­stel­le ist mit einer umfang­rei­chen BÜ-Erneue­rung inkl. Ver­kehrs­pla­nung ver­bun­den. Aktu­ell befin­den wir uns in der Grund­la­gen­er­mitt­lung. Der BÜ wird vsl. mit Umset­zung des DKS Bau­stein 3 (Pla­nungs­be­reich Plochin­gen) erneu­ert, da hier­für ohne­hin Anpassungen/Erneuerung der BÜ-Anla­ge erfor­der­lich wird.

  1. Wir­ken sich die erneu­er­ten Bahn­über­gän­ge auf Geschwin­dig­kei­ten und Fahr­zei­ten aus? Wenn ja, in wel­chem Umfang nach Abschluss der dies­jäh­ri­gen Arbei­ten und in wel­chem Umfang nach Abschluss aller Arbei­ten an den Bahn­über­gän­gen?

Mit Erneue­rung der Bahn­über­gän­ge fal­len die Geschwin­dig­keits­re­duk­tio­nen weg und es kann mit der Regel­ge­schwin­dig­keit gefah­ren wer­den. In der Kon­se­quenz hat dies dann posi­ti­ve Aus­wir­kung auf die Fahr­zeit, die dann fahr­plan­tech­nisch berück­sich­tigt wer­den kann.

  1. Wer­den mit den Maß­nah­men an den Bahn­über­gän­gen auch gleich Vor­keh­run­gen für die spä­te­re Elek­tri­fi­zie­rung und Digi­ta­li­sie­rung getrof­fen (z. B. Leer­roh­re)? Wur­den mit den neu­en Bahn­stei­gen der­ar­ti­ge Vor­leis­tun­gen vor­ge­nom­men?

Es wer­den Kabel ein­ge­baut, die für eine mög­li­che spä­te­re Elek­tri­fi­zie­rung geeig­net wären. Für die spä­te­re Digi­ta­li­sie­rung wird aktu­ell BÜ-Tech­nik ein­ge­baut, wel­che um-/hoch­ge­rüs­tet wer­den kann. Zudem wur­den im Zuge der Bahn­steig­maß­nah­men vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men (Ver­fes­ti­gung der Fun­da­men­te der Win­kel­stütz­ele­men­te, Aus­stat­tungs­ge­gen­stän­de sowie Bahn­steig­kan­ten, Anpas­sung von Gelän­der­hö­hen) getrof­fen, um spä­ter eine ein­fa­che­re Bahn­stei­ger­hö­hung vor­zu­neh­men.

Fahr­zeu­ge und Per­so­nal

Ich hat­te mich erst im März inten­siv mit der Teck­bahn aus­ein­an­der gesetzt. Damals hat­te ich schon die Deut­sche Bahn ange­schrie­ben. Es ging ums Per­so­nal. Sie­he https://www.matthias-gastel.de/teckbahn-fuenftes-rad-am-wagen/

Kürz­lich hat­ten sich auch die (Ober-)Bürgermeister*innen der Kom­mu­nen ent­lang der Stre­cke über die man­geln­de Zuver­läs­sig­keit beklagt. Sie hat­ten den Ver­band Regi­on Stutt­gart (VRS) ange­schrie­ben, der als Auf­ga­ben­trä­ger für die Bestel­lung der Ver­keh­re ver­ant­wort­lich ist. DB Regio (S‑Bahn Stutt­gart) ist mit dem Betrieb beauf­tragt, DB Netz betreibt die Infra­struk­tur. Der VRS schreibt in sei­ner Ant­wort, die Situa­ti­on ent­spre­che „nicht unse­ren Vor­stel­lun­gen von einem zuver­läs­si­gen und attrak­ti­ven Zug­ver­kehr“. Zugleich wird dar­auf ver­wie­sen, was in den letz­ten Jah­ren alles ver­bes­sert wor­den sei: Moder­ni­sie­rung der Fahr­zeug­flot­te (Rei­sen­den­in­for­ma­ti­on, WLAN, Video­über­wa­chung, Par­ti­kel­fil­ter), Anschaf­fung eines Reser­ve­fahr­zeugs, Schlie­ßung einer mor­gend­li­chen Takt­lü­cke (war für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr frei gehal­ten wor­den) sowie bar­rie­re­frei­er Umbau aller Bahn­stei­ge.

Der VRS ver­weist zudem dar­auf, dass er gera­de mit­tels Mach­bar­keits­stu­die die Elek­tri­fi­zie­rung und die Ver­dich­tung auf einen Halb­stun­den­takt prü­fen lässt. Dies steht im Zusam­men­hang mit der mög­li­chen Reak­ti­vie­rung der Stre­cke nach Weil­heim an der Teck.

Bezüg­lich des Per­so­nals wird auf die Deut­sche Bahn ver­wie­sen, die der Mei­nung sei, dass der Per­so­nal­be­stand ange­mes­sen und aus­rei­chend sei. Jedoch wür­den die Fahrer*innen auch für die S‑Bahn ein­ge­setzt wer­den, die wegen der höhe­ren Fahr­gast­be­trof­fen­heit in der Per­so­nal­dis­po­si­ti­on Vor­rang hät­te. Die DB prü­fe gera­de, so der VRS, ob ein Sub­un­ter­neh­men zum Ein­satz kom­men könn­te, um die Ver­läss­lich­keit auf der Teck­bahn zu erhö­hen. Die­se Prü­fung wür­de bis ins Jahr 2024 hin­ein andau­ern.

Mei­ne Mei­nung

Die Teck­bahn scheint wei­ter­hin das fünf­te Rad am Wagen zu sein. Wor­über anders­wo bei Bahn­ver­ant­wort­li­chen zumin­dest gere­det wird, näm­lich über die Bün­de­lung von Bau­maß­nah­men, ist bei der Teck­bahn noch kein The­ma. Lei­der, denn die Pra­xis zeigt, dass die Stre­cken­ver­füg­bar denk­bar schlecht ist. Sper­rung für Bahn­stei­ge, nächs­te Sper­rung für Bahn­über­gang A, schließ­lich für Bahn­über­gang B. Der Schie­nen­ver­kehr muss end­lich die zuver­läs­si­ge Regel, der Schie­nen­er­satz­ver­kehr die sel­te­ne Aus­nah­me wer­den.