Transparenz: Meine Bezüge als Abgeordneter

09.05.2022

Übersicht über Bezüge, Spenden und Arbeitsaufwand

„Was ver­die­nen Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te?“ Die­se Fra­ge wird auch mir oft gestellt. Ich gebe hier die Ant­wort, die sich aber nicht tren­nen lässt davon, wie hoch sich die Arbeits­be­las­tung dar­stellt und was an Spen­den­er­war­tun­gen besteht.

Die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung beträgt monat­lich 10.012,89 Euro[1]. Die­ser Betrag ist ein­kom­men­steu­er­pflich­tig. Das Grund­ge­setz bestimmt in Arti­kel 48 Absatz 3, dass Abge­ord­ne­te einen Anspruch auf eine ange­mes­se­ne, ihre Unab­hän­gig­keit sichern­de, Ent­schä­di­gung haben. Der Betrag der Ent­schä­di­gung muss der Bedeu­tung des beson­de­ren Amts des Abge­ord­ne­ten und der damit ver­bun­de­nen Ver­ant­wor­tung und Belas­tung gerecht wer­den. Außer­dem muss er auch den Rang berück­sich­ti­gen, der dem Man­dat im Ver­fas­sungs­ge­fü­ge zuteil­wird. Dies hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt seit sei­nem „Diä­ten-Urteil“ vom 5. Novem­ber 1975 bestä­tigt. Die­se Grund­sät­ze setzt das Abge­ord­ne­ten­ge­setz um.

Als Ori­en­tie­rungs­grö­ße für die Ent­schä­di­gung der Abge­ord­ne­ten gel­ten die Bezü­ge sol­cher Amts­in­ha­ber, die einer mit den Abge­ord­ne­ten ver­gleich­ba­ren Ver­ant­wor­tung und Belas­tung unter­lie­gen. Das Abge­ord­ne­ten­ge­setz wählt die ein­fa­chen Rich­ter bei einem obers­ten Gerichts­hof des Bun­des als Bezugs­grö­ße.

Die monat­li­che Ent­schä­di­gung wird jähr­lich zum 1. Juli ange­passt. Grund­la­ge ist die Ent­wick­lung des vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­ten Nomi­nal­lohn­in­dex. So kam es im Jahr 2021 zu einer Redu­zie­rung der Abge­ord­ne­ten­be­zü­ge.

Der Bun­des­tag gewährt einen Zuschuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Ich bin frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chert.

Zur Ent­schä­di­gung kommt eine steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le als Teil der so genann­ten Amts­aus­stat­tung hin­zu. Die­se Pau­scha­le ist steu­er­frei und liegt der­zeit bei 4.583,39 Euro monat­lich. Davon wer­den Aus­ga­ben bestrit­ten, die zur Aus­übung des Man­da­tes anfal­len. Ich finan­zie­re damit ins­be­son­de­re mein Regio­nal­bü­ro und mei­nen Zweit­wohn­sitz in Ber­lin, aber auch Ver­an­stal­tun­gen oder das Bewer­ben von Sprech­stun­den für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger.

Quel­le und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

Zusätz­lich steht den Abge­ord­ne­ten jähr­lich ein Betrag von höchs­tens 12.000 Euro zur Ver­fü­gung. Auf Nach­weis kön­nen wir damit unse­re selbst beschaff­ten Büro- und Geschäfts­be­dar­fe inklu­si­ve Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te (bei­spiels­wei­se Farb­dru­cker, Han­dys für Mit­ar­bei­ten­de, Lap­top für Praktikant*innen-Arbeitsplatz, Mobil­funk­ver­trä­ge etc.) sowie Fach­zeit­schrif­ten finan­zie­ren.
Im Gegen­satz zur Pau­scha­le erfolgt die Erstat­tung der Kos­ten nur auf Nach­weis. Der damit ver­bun­de­ne büro­kra­ti­sche Auf­wand in den Abge­ord­ne­ten­bü­ros und der Bun­des­tags­ver­wal­tung ist nicht zu unter­schät­zen, da eine Buch­hal­tung erfor­der­lich wird.

Quel­le und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334f-260802

Strit­tig ist immer wie­der die Alters­ver­sor­gung. Wäh­rend ich die Höhe der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung für ange­mes­sen hal­te (sie­he dazu auch Hin­wei­se wei­ter unten), kann die Alters­vor­sor­ge als durch­aus pro­ble­ma­tisch ange­se­hen wer­den. Zwar ist klar, dass es eine sol­che geben muss, da für die Abge­ord­ne­ten wäh­rend der Man­dats­zeit kei­ne Bei­trä­ge an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt wer­den. Die Höhe, die monat­lich bei 2,5 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung pro Jahr der Mit­glied­schaft liegt, kann jedoch durch­aus in ihrer Ange­mes­sen­heit bezwei­felt wer­den. Eine stär­ke­re Eigen­ver­ant­wor­tung, die sei­tens der Poli­tik auch von den ande­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern erwar­tet wird, wäre ange­bracht. Das Ein­tritts­al­ter wur­de auf das voll­ende­te 67. Lebens­jahr hoch­ge­setzt.

Quel­le und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1335–260796

Arbeits­auf­wand und Spen­den

Der Arbeits­auf­wand, der mit dem Man­dat ver­bun­den ist, hängt von der Per­son und ihren Auf­ga­ben ab. Mei­ne übli­che Wochen­ar­beits­zeit liegt bei geschätzt 65 bis 80 Stun­den. Vie­le Ter­mi­ne fin­den abends und an Wochen­en­den statt, da wir über­wie­gend nur dann mit Bürger*innen und den vie­len Ehren­amt­li­chen unse­rer Par­tei­en kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Meist rei­se ich bereits sonn­tags zu den Sit­zungs­wo­chen des Deut­schen Bun­des­ta­ges an, um noch am Sonn­tag abar­bei­ten zu kön­nen, was sich wäh­rend der „Wahl­kreis­wo­chen“ ange­sam­melt hat. Mehr dazu, wie eine Sit­zungs­wo­che ablau­fen kann, habe ich kürz­lich hier tabel­la­risch und mit einem Video trans­pa­rent gemacht: https://www.matthias-gastel.de/einblick-in-eine-sitzungswoche-des-bundestags/

Es gibt kla­re Erwar­tun­gen aus der eige­nen Par­tei, dass Man­da­tier­te sich an der Finan­zie­rung der Par­tei­ar­beit über die Zah­lung von Mit­glieds­bei­trä­gen hin­aus betei­li­gen. Bei den Grü­nen gilt der für mich maß­geb­li­che Richt­wert, dass 19 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung abzu­füh­ren sind. Hin­zu kom­men in der Pra­xis wei­te­re Spen­den, so bei­spiels­wei­se für Wahl­kämp­fe sowie Mit­glieds­bei­trä­ge und Spen­den an die kom­mu­nal­po­li­ti­sche Ver­ei­ni­gung und die Grü­ne Jugend. In Sum­me kom­men Par­tei­spen­den von 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr zustan­de. Ich spen­de zudem an ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen, so jähr­lich an „Brot für die Welt“, was in Sum­me rund 1.500 Euro pro Jahr aus­macht.

Fazit

Die Ver­gü­tung der Abge­ord­ne­ten ist für den damit ver­bun­de­nen zeit­li­chen Auf­wand und die Ver­ant­wor­tung aus mei­ner Sicht ange­mes­sen. Rich­tig fin­de ich auch, dass es fes­te Bezugs­punk­te für die Höhe der Bezü­ge (Ori­en­tie­rung an Rich­ter­ge­häl­tern, Anpas­sun­gen ana­log der all­ge­mei­nen Lohn­ent­wick­lung) gibt. Bei der Alters­vor­sor­ge  soll­te mehr auf Eigen­ver­ant­wor­tung gesetzt wer­den.

[1] Ab 01. Juli 2022 wer­den es 10.323,29 Euro sein.