Gesetzespakete für Energiesicherheit und ‑wende
Mit dem Beschluss eines Energiepaketes sorgt der Bundestag für eine echte Zeitenwende in der Energiepolitik und bringt den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv voran. Das ist nach Jahren des Stillstands, der Verhinderung und Blockade ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz und den Industriestandort Deutschland.
Erstmals hat man wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und den Weg dorthin geebnet. In den nächsten acht Jahren soll der Anteil an erneuerbaren Strom damit auf 80 Prozent (1. Halbjahr 2022: 49 Prozent) steigen. Damit wird Planungssicherheit für Investorinnen, Verbraucher, Handwerkerinnen und Industrie auch in unserer Region geschaffen. Für Bürger*innen, die auf dem eigenen Hausdach eine Solaranlage installieren wollen, wird es künftig einfacher. Ob der erzeugte Strom für das eigene E‑Auto genutzt oder für alle ins Netz eingespeist wird: Beides ist möglich und lohnt sich. Bürgerenergiegesellschaften können nun ohne komplizierte Ausschreibungsverfahren und mit einer sicheren Finanzierung loslegen. Mit einem geplanten Förderprogramm des Energieministeriums wird es für sie außerdem möglich, sich Unterstützung gerade für die schwierige Anlaufphase zu sichern. Landwirte können unter sogenannten Agri-PV-Anlagen Landwirtschaft betreiben und ihre Flächen dann doppelt nutzen, sofern das Grünland nicht besonders naturschutzrelevant ist. Abweichend vom Gesetzentwurf wird es für die Vergütung des Stroms aus kleinen Wasserkraftwerken, von denen im Landkreis Esslingen zahlreiche existieren, nun doch keine Änderung geben.
Bei der Windkraft wird sichergestellt, dass für den Ausbau künftig genügend Flächen zur Verfügung stehen. Dafür haben die Ampel-Partner*innen verbindliche Flächenziele für alle Bundesländer vereinbart. Auch Kommunen und Landkreise sind jetzt aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Für die Einigung zugunsten eines möglichst naturverträglichen, schnelleren Ausbaus waren schwierige Abwägungen und Debatten erforderlich. Als Grüne bekämpfen wir auch das Artensterben und schützen natürliche Lebensräume. Geplant ist, den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität parallel zum Ausbau der Erneuerbaren zu fördern. Dabei kommen ganz neue Instrumente zum Einsatz, wie beispielsweise Schutzprogrammen in nie gekannter Größenordnung. Insgesamt stehen dafür im Bundeshaushalt vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Und auch das sparsame Nutzen von Energie soll weiter gefördert werden. Dafür wurde vereinbart, den Standard für neue Wohngebäude auf den Effizienzhaus-55-Standard anzuheben.
Da Erdgas im Winter knapp zu werden droht, wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Braunkohle-Kraftwerke für den Spitzenbedarf an Strom zugeschaltet werden können. Damit soll Erdgas bei der Stromerzeugung gespart werden, um dann für die Wärmegewinnung zur Verfügung zu stehen.
Lob und Hinweise von einem Kenner
Hans-Josef Fell, früherer Grünen-Abgeordneter und einer der rot-grünen Geburtshelfer des EEG, sprach in seinem Newsletter von einem „historischen Konsens“ für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor allem hob er hervor, dass den Erneuerbaren gesetzlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugesprochen wurde, was einem energiepolitischen Paradigmenwechsel entspräche und Abwägungsprozesse zugunsten der Erneuerbaren erleichtern würde. Konkret lobte er, dass die Erträge von PV-Anlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 10 kW von der Einkommensteuer befreit würden. Positiv sei auch, dass Garten-PV zugelassen und Windkraft durch das Zwei-Prozent-Flächenziel deutlich besser gestellt würde. Handlungsbedarf bestehe noch bei der „Abschaffung des Bürokratiemonsters der Ausschreibung“.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.gruene-bundestag.de/themen/energie/endlich-vorrang-fuer-die-erneuerbaren