21.06.2022
Lokaltermin am Fischaufstieg an der Lauter
Die Lauter ist ein weitgehend naturnahes Flüsschen mit klarem, kühlem Wasser von der Schwäbischen Alb. Um die Durchlässigkeit von der Mündung in den Neckar in Wendlingen bis zu den Quellen in Lenningen für alle Wasserlebewesen zu ermöglichen, wurde in Dettingen unter Teck ein Fischaufstieg gebaut. Fische und Kleinlebewesen wurden bisher durch einen natürlichen Absturz im Fluss am Wandern behindert. Nach Aussagen von Anwesenden, die den Fluss gut kennen, schafften es die großen Forellen bei entsprechendem Wasserstand, hochzuspringen. Der Umbau macht es ihnen und den anderen Flussbewohnern einfacher. Weiterer neuer Vorteil: Nun ist immer genügend Wasser vorhanden, um das Überleben der Fische zu gewährleisten. Ein Teil des Wassers wird weiterhin durch den Kanal an die nächste Kleinwasserkraftanlage geleitet – davon gibt es an der Lauter einige. Da beim Ortstermin Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen anwesend waren, sprachen wir auch über deren Zukunft. Sie berichteten, dass die Lauter aktuell weniger Wasser führe als sonst um diese Jahreszeit. Dies liege am sinkenden Grundwasserspiegel, was ein Problem sei, denn das Oberflächenwasser komme und gehe sehr schnell. Ein Anlagenbetreiber nennt eine 250 Jahre alte Turbine sein Eigen, die noch immer ihren Dienst tue. Wir sprachen natürlich auch über die geplante EEG-Novelle (siehe Infos dazu ganz unten).
Zurück zur Beseitigung der Barriere im Fluss: Anlass, diese zu beseitigen, war die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese schreibt vor, dass Gewässer durchlässig zu gestalten sind. In einem Großteil des veränderten Flussabschnitts wurden Betonschwellen beseitigt und große Natursteine eingebaut, um die Fließgeschwindigkeit zu bremsen und den Lebewesen Ruhezonen zu schaffen. Im oberen Bereich, der steil abfällt, wurde eine eher klassische Fischtreppe aus Beton eingebaut. Die Kosten wurden zu 70 Prozent von der Gemeinde (Ökokonto) und zu 30 Prozent durch Kraftwerksbetreiber finanziert.
Neben dem Fischaufstieg war die geplante Reform des EEG ein Thema, da diese Veränderungen für die kleine Wasserkraft mit sich bringen dürfte.
Hintergrund Kleinstwasserkraft und EEG-Reform
Die Ampel-Koalition plant den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv zu intensivieren und zu beschleunigen. Bei Sonne und Wind werden noch erhebliche Potentiale gesehen. Da hier immer wieder Konflikte mit den Interessen des Naturschutzes auftreten, wird ein Konsens mit Naturschutzverbänden gesucht. Die kleine Wasserkraft, die gerade einmal sieben Prozent zum Strom aus Wasserkraft beiträgt (insgesamt 0,3 Prozent der deutschen Stromproduktion), steht ebenfalls immer wieder in der Kritik des Naturschutzes. Die Kritikpunkte: Das aufgestaute Wasser behindert Fische und Kleinlebewesen, das Wasser erwärmt sich schneller. Im Rahmen einer Gesamtstrategie wird daher der Fokus auf Wind und Sonne gelegt, an den Gewässern soll der Naturschutz konsequenter umgesetzt werden. Neue, ab 2023 erbaute Anlagen der kleinen Wasserkraft, sollen nicht mehr nach dem EEG gefördert werden, ebenso wenig wie Leistungserhöhungen von Bestandsanlagen. Für Bestandsanlagen < 500 kW, die nach dem EEG 2000 vergütet werden, ändert sich nichts. Der Vergütungsanspruch bleibt unbefristet erhalten. Für später in Betrieb genommene Anlagen gilt unverändert der schon bisher geltende Vergütungszeitraum von 20 Jahren. Neu ist hierbei, dass eine Leistungserhöhung zu keinem neuen Vergütungsanspruch führt.
Die Betreiber der Kleinwasserkraftwerke verweisen darauf, dass von den 220.000 Querbauwerken in den deutschen Fließgewässern nur vier Prozent im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen stehen. Sie weisen auch darauf hin, dass die Gewässer kaum weniger durch Abwässer und Nährstoffeinträge beeinträchtigt werden. Dabei sorgen auch kleine Wasserkraftwerke für grundlastfähigen, also verlässlich verfügbaren Strom. Die Betreiber begrüßen, dass im EEG der Grundsatz verankert werden soll, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Umso weniger können sie nachvollziehen, dass Unsicherheiten für einen Teil der Bestandsanlagen geschaffen werden.