16.04.2019
Neue Initiative des Landes
Falsch abgestellte Autos behindern immer wieder Busse und Straßenbahnen und deren Fahrgäste. So werden Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs daran gehindert, korrekt an die Haltestelle zu fahren oder die Weiterfahrt verzögert sich und es kommt zu Verspätungen. Busse, die nicht bündig an ihre Haltestelle fahren können, erschweren insbesondere Fahrgästen mit Gehbehinderung oder solchen mit Kinderwagen und viel Gepäck den Ein- und Ausstieg.
Das Land Berlin hat kürzlich ausdrücklich die Befugnisse des landeseigenen Verkehrsbetriebs bei der Verkehrsüberwachung ausgeweitet. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen eigenverantwortlich falsch abgestellte Fahrzeuge von Busspuren und aus Haltestellenbereichen sowie von Straßenbahngleisen umsetzen. Dazu sind keine Anordnungen der Polizei mehr erforderlich. Dies entlastet die Polizei und spart Zeit, um Bussen und Straßenbahnen so schnell wie möglich wieder Fahrt zu gewähren. In Berlin wurde darauf hingewiesen, dass Falschparker mitursächlich für Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel sind und zugeparkte Bushaltestellen barrierefreies Ein- und Aussteigen der Fahrgäste erschweren oder gar verhindern. Die neue Rechtslage des Landes Berlin aufgreifend habe ich mich ans Baden-Württembergische Verkehrsministerium gewandt und angeregt, sich das Berliner Modell genauer anzuschauen.
Aus dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg geht hervor, dass mein Vorschlag, Verkehrsunternehmen zu ermächtigen, Abschleppdienste direkt zu beauftragen, geprüft wurde. Da die „ganz überwiegende Zahl“ der Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg aber privatrechtlich organisiert seien, könne diesen keine hoheitlichen Befugnisse übertragen werden, so das Ministerium. Man teile aber die Sicht, dass falsch abgestellte Kraftfahrzeuge nicht nur ein Ärgernis darstellen, sondern immer wieder den öffentlichen Nahverkehr behindern. Das Land verweist außerdem auf Gefährdungen von Fußgängern, Radfahrenden und blockierten Rettungsfahrzeugen. Das Land plane daher, den Straßenverkehrsbehörden die bestehenden Handlungsspielräume aufzuzeigen und begleitend dazu eine Verkehrssicherheitskampagne zu starten. Als unzureichend schätzt das Ministerium die geltenden Bußgeldsätze ein, die keine abschreckende Wirkung entfalten könnten. Daher habe die Verkehrsministerkonferenz auf Initiative des Landes bereits im Oktober den Bund aufgefordert, das Sanktionsniveau für Verkehrsordnungswidrigkeiten mit besonderem Gefährdungspotential zu erhöhen.
Ich begrüße diese Initiative ausdrücklich: „Zugeparkte Haltestellen und Busspuren behindern den öffentlichen Nahverkehr und erschweren den barrierefreien Ein- und Ausstieg. Zugeparkte Geh- und Radwege erhöhen Unfallrisiken. Das alles sind keine Kavaliersdelikte, werden durch zu niedrige Sanktionen aber als solche behandelt. Der Bußgeldrahmen gehört spürbar erhöht, es muss häufiger kontrolliert und schneller abgeschleppt werden. Nur dann kann sich eine abschreckende Wirkung entfalten und Haltestellenbereiche, Busspuren, Rad- und Gehwege können ungehindert durch die, für die sie geschaffen wurden, genutzt werden.“