Zuparken wirkungsvoll unterbinden!

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

16.04.2019

Neue Initiative des Landes

Falsch abge­stell­te Autos behin­dern immer wie­der Bus­se und Stra­ßen­bah­nen und deren Fahr­gäs­te. So wer­den Fahr­zeu­ge des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs dar­an gehin­dert, kor­rekt an die Hal­te­stel­le zu fah­ren oder die Wei­ter­fahrt ver­zö­gert sich und es kommt zu Ver­spä­tun­gen. Bus­se, die nicht bün­dig an ihre Hal­te­stel­le fah­ren kön­nen, erschwe­ren ins­be­son­de­re Fahr­gäs­ten mit Geh­be­hin­de­rung oder sol­chen mit Kin­der­wa­gen und viel Gepäck den Ein- und Aus­stieg.

Das Land Ber­lin hat kürz­lich aus­drück­lich die Befug­nis­se des lan­des­ei­ge­nen Ver­kehrs­be­triebs bei der Ver­kehrs­über­wa­chung aus­ge­wei­tet. Die Ber­li­ner Ver­kehrs­be­trie­be (BVG) dür­fen eigen­ver­ant­wort­lich falsch abge­stell­te Fahr­zeu­ge von Bus­spu­ren und aus Hal­te­stel­len­be­rei­chen sowie von Stra­ßen­bahn­glei­sen umset­zen. Dazu sind kei­ne Anord­nun­gen der Poli­zei mehr erfor­der­lich. Dies ent­las­tet die Poli­zei und spart Zeit, um Bus­sen und Stra­ßen­bah­nen so schnell wie mög­lich wie­der Fahrt zu gewäh­ren. In Ber­lin wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Falsch­par­ker mit­ur­säch­lich für Ver­spä­tun­gen öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel sind und zuge­park­te Bus­hal­te­stel­len bar­rie­re­frei­es Ein- und Aus­stei­gen der Fahr­gäs­te erschwe­ren oder gar ver­hin­dern. Die neue Rechts­la­ge des Lan­des Ber­lin auf­grei­fend habe ich mich ans Baden-Würt­tem­ber­gi­sche Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um gewandt und ange­regt, sich das Ber­li­ner Modell genau­er anzu­schau­en.

Aus dem Ant­wort­schrei­ben des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg geht her­vor, dass mein Vor­schlag, Ver­kehrs­un­ter­neh­men zu ermäch­ti­gen, Abschlepp­diens­te direkt zu beauf­tra­gen, geprüft wur­de. Da die „ganz über­wie­gen­de Zahl“ der Ver­kehrs­un­ter­neh­men in Baden-Würt­tem­berg aber pri­vat­recht­lich orga­ni­siert sei­en, kön­ne die­sen kei­ne hoheit­li­chen Befug­nis­se über­tra­gen wer­den, so das Minis­te­ri­um. Man tei­le aber die Sicht, dass falsch abge­stell­te Kraft­fahr­zeu­ge nicht nur ein Ärger­nis dar­stel­len, son­dern immer wie­der den öffent­li­chen Nah­ver­kehr behin­dern. Das Land ver­weist außer­dem auf Gefähr­dun­gen von Fuß­gän­gern, Rad­fah­ren­den und blo­ckier­ten Ret­tungs­fahr­zeu­gen. Das Land pla­ne daher, den Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den die bestehen­den Hand­lungs­spiel­räu­me auf­zu­zei­gen und beglei­tend dazu eine Ver­kehrs­si­cher­heits­kam­pa­gne zu star­ten. Als unzu­rei­chend schätzt das Minis­te­ri­um die gel­ten­den Buß­geld­sät­ze ein, die kei­ne abschre­cken­de Wir­kung ent­fal­ten könn­ten. Daher habe die Ver­kehrs­mi­nis­ter­kon­fe­renz auf Initia­ti­ve des Lan­des bereits im Okto­ber den Bund auf­ge­for­dert, das Sank­ti­ons­ni­veau für Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten mit beson­de­rem Gefähr­dungs­po­ten­ti­al zu erhö­hen.

Ich begrü­ße die­se Initia­ti­ve aus­drück­lich: „Zuge­park­te Hal­te­stel­len und Bus­spu­ren behin­dern den öffent­li­chen Nah­ver­kehr und erschwe­ren den bar­rie­re­frei­en Ein- und Aus­stieg. Zuge­park­te Geh- und Rad­we­ge erhö­hen Unfall­ri­si­ken. Das alles sind kei­ne Kava­liers­de­lik­te, wer­den durch zu nied­ri­ge Sank­tio­nen aber als sol­che behan­delt. Der Buß­geld­rah­men gehört spür­bar erhöht, es muss häu­fi­ger kon­trol­liert und schnel­ler abge­schleppt wer­den. Nur dann kann sich eine abschre­cken­de Wir­kung ent­fal­ten und Hal­te­stel­len­be­rei­che, Bus­spu­ren, Rad- und Geh­we­ge kön­nen unge­hin­dert durch die, für die sie geschaf­fen wur­den, genutzt wer­den.“